Wichtige Mitteilung für GaskundenInnen – Zwischenablesung heute noch dem Versorger melden

Ab heute beträgt die Mehrwertsteuer (MWST.) für Gas wieder 19%. Damit Ihre Gasrechnung korrekt erstellt werden kann, sollten Sie den Zählerstand  Ihrem Versorger melden. Ein Foto per Handy vom Zähler kann nicht schaden, da z.B. die Foto-metadata den Aufnahmetermin speichern.

Denn falls der Anbieter den Zählerstand anzweifelt, haben Sie einen Beweis.

Wenn Sie die nächste Abrechnung erhalten prüfen Sie ob bis zum 31.3.2024 nur 7% MWST. berechnet wurden und erst ab dem 1.4.2024 die vormaligen 19%.

Grund:

Die MWST. für Gas war im Oktober 2022 auf 7% gesenkt worden, um VerbraucherInnen zu entlasten. Diese befristete Senkung der Steuer auf den Gaspreis endete gestern.

Beim Strom ändert sich übrigens nichts.