Wahlbeeinflussung oder nicht?

Nach dem Freibier-Wahlwerbedesaster setzt Wahlleiter Martin Murrack, auch Duisburgs Kämmerer, nun auf Zoo-Freikarten.

Dies vermeldet heute die RP:

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-freier-eintritt-in-den-zoo-fuer-briefwaehler_aid-113282371

Andernorts, aber auch in Duisburg, wird teils diskutiert ob die Werbeaktionen juristisch einwandfrei sind. So erhielt auch ich einige Zuschriften mit Zweifeln und Fragen.

Da ich kein Jurist bin nur so viel. Grundsätzlich gelten für eine Wahl und auch davor folgende fünf Grundsätze:

Allgemein ist eine Wahl, weil alle Wahlberechtigten ein Stimmrecht besitzen – unabhängig vom Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder ihrer politischen Überzeugung.

Unmittelbar ist eine Wahl, da die Wahlberechtigten die Parteien und/oder Abgeordneten direkt (=unmittelbar) wählen.

Frei ist eine Wahl, wenn die Wahlberechtigten in ihrer Wahlentscheidung nicht beeinflusst oder unter Druck gesetzt werden. Der Grundsatz der Freiheit der Wahl gewährleistet, dass Wahlberechtigte ihren wirklichen Willen unverfälscht zum Ausdruck bringen können und das Wahlrecht ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausüben. Dazu gehört auch, dass es keinen Wahlzwang gibt und alle frei darin sind an einer Wahl teilzunehmen.

Gleich ist eine Wahl, weil jede Stimme gleich viel zählt, und jede Art von Gewichtung unzulässig ist.

Geheim ist eine Wahl, wenn sichergestellt wird, dass Wahlberechtigte den Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen können. Eine Stimmabgabe erfolgt in der Regel in Wahlkabinen oder per Briefwahl. So kann niemand erkennen, welche Wahlentscheidung von wem getroffen wurde.

Interessant im Zusammenhang mit den Wahlwerbeaktionen in Duisburg ist der Grundstz der freien Wahl. Es gibt keinen Wahlzwang, insofern hat auch die bloße Teilnahme an der Wahl oder auch die Nicht-Teilnahme frei von jeder Beeinflussung zu sein.

Inwieweit die Duisburger Aktionen justitiabel sind ist sicherlich richterliche Auslegungssache.

Ein weiterer kritischer Gesichtspunkt kommt aber möglichweise noch hinzu.

Die Wahlwerbung wird ja nicht von neutralen Personen oder Organisationen durchgeführt. Neutral im Sinne von politisch neutral und verwaltungsneutral.

Zudem ist der Wahlleiter Murrack aktiv einbezogen und wohl auch vor Ort wie z.B. bei der Freibieraktion mit der König-Brauerei.

Die Aktion hat er wohl als Werbung für sich selbst verstanden. Denn vergessen wir nicht, die jetzige Europawahl und überhaupt jede Wahl die mit Duisburg nicht direkt zusammenhängt hat trotzdem mit den hier handelnden politischen Personen bzw. mit denen in verantwortungsvollen Ämtern zu tun.

Und im nächsten Jahr bereits findet die hiesige Kommunal- und OB-Wahl statt.

Mal abgesehen davon, dass ich die Aktionen vollkommen Banane finde und als Ausdruck von Versagen bezeichne, ein starkes negatives juristisches Geschmäckle haben sie meiner Ansicht nach auch.

Den Zoo dabei einzubinden ist zudem problematisch, weil der Zoo zum Einflussbereich der Stadt gehört und die wird von der SPD dominiert.

Gerade heute habe ich darüber berichtet wie weit so ein Netzwerk reicht. So wurde der Strafprozess in der Sache Rogg/Spaniel/wfbm unterbrochen, weil ein Schöffe SPD-Mitglied ist und somit möglicherweise nicht neutral bzw. unbefangen entscheidet.

Murrack ist übrigens auch SPD-Mitglied. Noch Fragen?

Und: In dem RP-Artikel über die Zoo-Aktion habe ich übrigens nicht gelesen wie grottenschlecht die Freibier-Aktion gelaufen ist. Ist das Desinformation?