Durch einen Leserbrief bin ich Anfang der letzten Woche auf die Situation der Lungenfachärte/ärztinnen in Duisburg bzw. am Niederrhein aufmerksam gemacht worden. So soll es angeblich zu einer dauerhaften Unterversorgung kommen, da die vorgesehene (vorgeschriebene?) Anzahl an Ärzten/Ärztinnen nicht eingehalten wird. Behandlungstermine bei Lungenkrankheiten sind kaum bzw. nur mit sehr langen Wartefristen zu bekommen. Ein Arztsitz sollte sich eigentlich im Helios in Laar befinden, doch dort wurde nur kurzfristig jemand gefunden, die Stelle ist daher dauerhaft verwaist.
Aus diesem Grund hatte ich der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KVNO) Ende letzter Woche mittels einer Presseanfrage vier Fragen gestellt, die gestern bereits prompt und sehr ausführlich beantwortet wurden.
Guten Tag Herr Schulze,
danke für Ihre Anfrage.
1. Ist die derzeitige Versorgung durch Lungenfachärzte/ärztinnen vollumfänglich gewährleistet?
Bei der Frage, wie viele niedergelassene Ärzte oder Psychotherapeuten lokal niedergelassen sein sollten, ist bundesweit die sog. „Bedarfsplanung“ die entscheidende Größe. Die Bedarfsplanung wird in der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) verbindlich geregelt. In diesen Richtlinien sind u.a. die Planungsbereiche für die einzelnen ärztlichen Fachgruppen, sowie die entsprechenden Zahlenverhältnisse zwischen Vertragsärzten/-psychotherapeuten und gesetzlich Versicherten definiert. Die kleinräumigste Planungsgröße, die sogenannten Mittelbereiche (MB), gelten für die hausärztliche Versorgung. Für die „allgemeine fachärztliche Versorgung“ gelten Kreise beziehungsweise kreisfreie Städte als räumlicher Planungsmaßstab, wobei Mitversorgungsaspekte umliegender Regionen berücksichtigt werden. Fachinternisten wie unter anderem Pneumologen, Kardiologen, Rheumatologen usw. wiederum werden als Teil der „spezialisierten fachärztlichen Versorgung“ noch großflächiger in sogenannten „Raumordnungsregionen“ (ROR) beplant. Im Fall von Duisburg und dem Niederrhein wäre dies die ROR Duisburg/Essen, die neben den namensgebenden Städten auch Oberhausen, Mülheim an der Ruhr und die Kreise Wesel und Kleve umfasst. Die differenzierte Beplanung innerhalb der Arztgruppe der Fachinternisten wird über eine Quotierung geregelt. Eine gute Erklärung des Themas finden Sie auch hier: https://www.kbv.de/html/bedarfsplanung.php
In der ROR Duisburg/Essen sind insgesamt 179 Fachinternistinnen und -internisten niedergelassen, was einem Versorgungsgrad von 113,6 Prozent entspricht. Von diesen 179 sind ca. 28 Lungenfachärztinnen bzw. -fachärzte. Da der Planungsbereich über der Sperrgrenze von 110 Prozent liegt, sind weitere Niederlassungen bei den Fachinternisten und demnach auch bei den Pneumologen derzeit nicht möglich (diese gibt es dann „nur“ im Rahmen einer Nachbesetzung).
2. Wie lange dauern durchschnittliche Wartezeiten bei Lungenfachärzten/ärztinnen?
Praxisindividuelle Wartezeiten lassen sich aus der Distanz nicht belastbar bewerten oder generalisieren. Grundsätzlich variieren die Wartezeiten auf Arzttermine von Praxis zu Praxis, von Fachgruppe zu Fachgruppe und unterliegen auch oftmals jahreszeitlichen Schwankungen. Wir wissen allerdings, dass die Inanspruchnahme vor allem der fachärztlichen Internisten – darunter auch Pneumologen – hoch ist, so dass mit entsprechenden Wartezeiten und Anfahrtswegen gerechnet werden muss.
Wenn gesetzlich Versicherte einen Facharzttermin benötigen, unterstützt die Terminservicestelle (TSS) die Suche und kann eine Behandlung vermitteln. Die TSS gibt es seit Anfang 2016, sie ist über die Patientenhotline 116 117 an allen Wochentagen telefonisch erreichbar. Ziel ist es, gesetzlich-versicherten Patientinnen und Patienten mit medizinisch-dringlichen Erkrankungen per Überweisungscode einen schnellen Facharzttermin zu vermitteln und auch ohne Code und Überweisung schnelle Termine in der ambulanten Grundversorgung (Allgemeinmedizin, Augenheilkunde, Gynäkologie, psychotherapeutische Sprechstunde) zu gewährleisten.
Sofern Patientinnen und Patienten einen Dringlichkeitscode vom überweisenden Arzt (etwa vom Hausarzt) erhalten, haben sie Anspruch auf einen Termin bei der benötigten Fachgruppe innerhalb von vier Wochen. Ohne Code kann/darf die Wartezeit vier Wochen überschreiten. Von der Überweisungspflicht ausgenommen sind Termine bei Augen-, Frauen-, Kinder- und Hausärzten. Auch für die Vermittlung einer psychotherapeutischen Sprechstunde bzw. eines Erstgesprächs wird keine Überweisung benötigt. Weitere Informationen dazu hier: https://patienten.kvno.de/service/tss
Wichtig: Unsere TSS vermittelt einen Termin bei einem Mediziner der benötigten Fachgruppe, der unserer TSS entsprechende Termin-Kapazitäten gemeldet hat. Es besteht seitens der Patientinnen und Patienten grundsätzlich kein Anspruch auf einen „Wunscharzt“ oder einen „Wunschtermin“. Ebenso gelten bestimmte Anfahrtswege zum vermittelten Arzt/Ärztin als zumutbar – bei den o.g. Fachärzten wären dies etwa 60 Minuten Anreise mit dem ÖPNV, bei den ärztlichen Grundversorgern entsprechend gut 30 Minuten Anfahrtsweg mit dem ÖPNV. Siehe auch hier: https://www.kbv.de/media/sp/Anlage_28_Terminservicestellen.pdf
3. Ist die Akut-/Notfallversorgung (ohne Termin) ausreichend gewährleistet?
Mit nordrheinweit über 80 Notdienstpraxen stellen die Niedergelassenen im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes die Versorgung im hiesigen Landesteil auch außerhalb der regulären Praxiszeiten sicher. Patientinnen und Patienten, die abends, nachts oder an Wochenenden und Feiertagen ein gesundheitlich akutes, aber nicht lebensbedrohliches Problem haben, können über den Patientenservice 116 117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst erfragen. Im Sinne einer gezielten Patientensteuerung wird dabei nach einer strukturierten und systemunterstützten Ersteinschätzung direkt das passende medizinische Versorgungsangebot ermittelt – oftmals ist dies der Besuch eines Haus- oder Facharztes.
Eine Übersicht der örtlichen Notdienstpraxen gibt es hier: https://patienten.kvno.de/service/notdienst
4. Welche Ärzte/Ärtinnen sind In Duisburg / am Niederrhein derzeit aktiv tätig? (Bitte Liste anfertigen.)
Eine entsprechende Liste können wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht herausgeben. Grundsätzlich können Sie jedoch die Praxen mit pneumologischem Schwerpunkt über die Praxissuche der KV Nordrhein recherchieren.
Mit freundlichen Grüßen
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommunikation & Veranstaltungen