Für die Gleichstellungsbeauftragten der Bundesregierung ist gleich anscheinend nicht gleich?!

Ich lasse aufgrund der nachwievor andauernden Verweigerungen der Stadt Duisburg sowie sämtlicher Beteiligungsunternehmen mir Presseauskünfte zu erteilen nichts unversucht um andere für mein berechtigtes Anliegen zu gewinnen und sich im Sinne der Demokratie und der geltenden Gesetze einzusetzen.

In der letzten Woche habe ich deshalb eine Eingabe bei der Antidiskrimierungsbeauftragten der Bundesregierung eingereicht.

Anstatt aber mal kurz zum Telefon zu greifen und den OB von Duisburg zu kontaktieren um zu klären was los ist – wahlweise auch per Mail, gab es diesen nachfolgenden bemerkenswerten Mailwechsel zwischen Berlin und mir.

Grundsätzlich bin ich nicht abgeneigt auch abstruseste Begründungen verstehen zu wollen. In diesem Fall gelingt es mir nicht auch nur im geringsten Maße für die Argumente aus Berlin Verständnis und Einsicht  aufzubringen.

Ich deute nur kurz an um was es prinzipiell geht. In Berlin ist man einfach der Meinung, dass „mein Problem“ lediglich ein presserechtliches ist, als gäbe es keine Ungleichbehandlung. So als wäre ein Autounfall mit Personenschaden nur ein technisches Problem und nicht auch ein strafrechtliches, versicherungsrechtliches usw.

Aber bitte machen Sie sich Ihr eigenes Bild!

Wer übrigens der Meinung ist, dies sei nur ein weiterer T(r)ick mich mit Heulsuserei wichtig zu tun, der möge das bitte für sich behalten. Und bitte, ich möchte verschont werden von ECHT „guten“ Vorschlägen, die öfter Mal per Mail eintrudeln, wie ich denn am besten handeln soll. Ganz unten habe ich mir erlaubt die Sachlage nochmals umfänglich zu erläutern.

Hier aber erstmal der Mailwechsel mit der Antidiskriminierungs-„Behörde“.

Zuerst mein Anschreiben:

Guten Abend Frau Ataman,

ich wende mich als Herausgeber und leitender Chefredakteur des lokalen Stadtmagazins DUISTOP (www.duistop.de) an Sie.

Seit 2018 veröffentlichen ein kleines Team und ich regelmässig täglich News, Berichte, Kommentare usw.

Es handelt sich um gemeinnützigen Journalismus der für die Leser+innen kostenfrei ist.

Vor Anfang an wurde mir seitens der Duisburger Verwaltung sowie von sämtlichen städtischen Beteiligungsgesellschaften jedwede Presseauskunft verweigert.

Und das trotz eindeutiger Rechtslage, u.a. Pressegesetz NRW, Medienstaatsvertrag NRW, IFG NRW usw.

Auch andere staatliche Stellen, wie z.B. die Polizei Duisburg sind nicht in allen Formen kooperativ.

Ich will mich aber vorerst mit dieser Beschwerde auf die Stadt Duisburg beschränken.

Meines Erachtens stellt die dauerhafte Auskunftsverweigerung auch einen Verstoss gegen des Grundgesetz dar.

Und ist eben auch eine Form der Diskriminierung, in meinem Falle in bezug auf meine Weltanschauung.

Ich bitte Sie daher sich der Sache anzunehmen, in welcher Form sei Ihren Möglichkeiten und Aufgaben überlassen.

Mit freundlichem Gruß

Michael Schulze

In einer ersten Antwort schrieb die Antidiskriminierungsstelle des Bundes  dies zurück:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Sie geben an, Herausgeber eines lokalen und kostenfreien Stadtmagazins zu sein. Von Anfang an sei Ihnen von Seiten der Duisburger Verwaltung und sämtlichen städtischen Beteiligungsgesellschafen jede Presseauskunft verweigert worden. Sie sehen sich dadurch in Bezug auf Ihre Weltanschauung diskriminiert.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes informiert Menschen darüber, wie sie sich gegen Diskriminierung wehren können. Unsere Beratung kann eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen, sondern ist vor allem dafür gedacht, Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Grundlage unserer Beratung ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses Gesetz verbietet rassistische und antisemitische Benachteiligungen sowie solche wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Das Gesetz gilt im Erwerbsleben und bei bestimmten privaten Rechtsgeschäften, insbesondere sogenannten Massengeschäften.

Wenn es um Presseauskünfte von staatlichen Stellen geht, befinden wir uns im Bereich staatliches Handeln bzw. im Bereich Medien- und Presserecht. Dies sind Bereiche, die nicht vom AGG abgedeckt sind. Deshalb können wir leider nicht weiterhelfen.

Fragen zu Presse- und Auskunftsansprüchen werden auf folgender Seite des Innenministeriums NRW beantwortet, https://www.im.nrw/themen/beteiligung/informationsfreiheit. Das Innenministerium verweist auf die Möglichkeit, bei Ablehnung eines Auskunftsersuchens die Landesbeauftragte für den Datenschutz als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, https://www.ldi.nrw.de/kontakt.

Außerdem gibt es die Möglichkeit einer gegen die Ablehnung des Ersuchens gerichteten Klage vor dem Verwaltungsgericht. Zur tiefergehenden Ermittlung des Sachverhaltes und einer daran anknüpfenden rechtlichen Bewertung im Einzelfall, müssten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Verwaltungsrecht wenden. Hierfür können Sie bei finanziellem Bedarf einen Beratungshilfeschein bei dem örtlich zuständigen Gericht beantragen und damit eine kostenlose Erstberatung bei eine*r qualifizierten Rechtsanwält*in in Anspruch nehmen. Unsere Beratung ersetzt nicht die ausführliche und persönliche Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, sondern kann nur erste Informationen geben.
Folgender Link hilft bei der Suche nach einer passenden Anwältin/einem passenden Anwalt: https://www.brak.de/service/bundesweites-amtliches-anwaltsverzeichnis/.

Trotz unserer eingeschränkten Unterstützungsmöglichkeiten hoffen wir, dass diese Hinweise für Sie hilfreich sind.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
YYY
Beratung und Rechtsfragen (ADS-3)
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

 

Ich antwortete prompt wie folgt:

Guten Tag,

Ihre Einlassungen sind mit allesamt sämtlichts und in allen Facetten umfänglich schon lange bekannt. Danke trotzdem.

Deshalb nur ganz kurz zur Erläuterung meinerseits: Eine Auskunft nach Pressegesetz NRW (und Medienstaatsvertrag NRW) kann ich zwar einklagen, doch ich muß das für jedes Auskunftsverlangen also für jede einzelne Presseanfrage machen. Inzwischen sind rund 1.000 unbeantwortete Presseanfragen aufgelaufen, mit rund 6.000 Einzelfragen. Sie erkennen hoffentlich das Grundproblem.

Das LDI in Düsseldorf hat mir gegenüber klargestellt, dass es meinen Beschwerden aufgrund unbeantworteter Auskunftsverlangen per IFG NRW, nur in max. zwei Fällen pro Monat nachgehen könnte. Aus Personalmangel. Sie erkennen hoffentlich das Grundproblem.

Was ich nicht verstehe ist, dass Sie sich in bestimmten Fällen durchaus einsetzen, obwohl auch diesbzgl. eigentlich der normale Rechtsweg angezeigt sein könnte.

Ein Beispiel (Zitat aus einer juristischen Fachzeitschrift):

Ein Frauen-Fitnessstudio in Erlangen hatte eine Transfrau (mit männlichem Genital) abgewiesen, die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman schlug vor, das Studio solle der Transfrau eine „angemessene Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung“ zahlen.

Ein anderes Beispiel:

https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.72-jaehriger-beabsichtigt-berufung-nach-urteil-im-fall-herrensauna-amtsgericht-weist-klage-ab-maenner-duerfen-nicht-allein-schwitzen-oder-doch.c042fccb-ef29-4cd9-9a26-4d33ba718358.html

Erklären Sie mir bitte wie das sein kann? Und weshalb sich Frau Ataman anscheinend höchstselbst eingesetzt hat?

Mit freundlichem Gruß

Michael Schulze

 

Daraufhin erhielt ich folgendes 2. Schreiben aus Berlin:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie schildern, dass Sie nicht nachvollziehen können, warum sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in bestimmten Fällen beratend und vermittelnd einsetzt und in anderen nicht.

Dies erklärt sich auf Grund unseres gesetzlichen Auftrags. Hiernach gehört es zu unseren Aufgaben, zu Diskriminierungsfällen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beraten und gütliche Einigungen zu vermitteln.

Ziel der gütlichen Einigung ist es einen Rechtsstreit, der durchaus angezeigt sein kann, zu vermeiden.

Der von Ihnen unten zitierte Fall betrifft einen Beratungsfall, in dem es um einen Diskriminierungsverstoß nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geht. In Ihrem Fall ist das AGG nicht einschlägig.

Wir haben daher in Ihrem Fall kein Handlungsmandat für eine gütliche Einigung. In AGG-relevanten Fällen ist zudem maßgeblich, ob es Anhaltspunkte gibt, dass eine gütliche Einigung Aussicht auf Erfolg haben kann. Ist die Gegenseite offensichtlich nicht einigungsbereit, wird eine gütliche Einigung nicht angestrebt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Erläuterungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

YYY

Referatsleitung

Referat ADS-3 Beratung und Rechtsfragen

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

 

Worauf ich wie folgt rückantwortete:

Guten Tag,

wenn ich das richtig verstehe:

Es gibt Fälle in denen eine gütliche Einigung anzeigt ist weshalb Sie sich dann einschalten. Auch um ev. einen Rechtsstreit zu vermeiden.

In meinem Fall ist dies Ihrer Einschätzung nach nicht der Fall, da sich eine gütliche Einigung nicht abzeichnet. Sie haben aber noch keinen Kontakt mit der Stadt Duisburg gehabt?!

Wenn dies so sein sollte, dann unterstellen Sie ja der Stadt Duisburg, also der öffentlichen Hand, zu keiner gütlichen Einigung kommen zu wollen.

Das ist deshalb interessant, weil Gesetze und Verordnungen doch eben von der Exekutive ganz besonders eingehalten werden sollten.

Und Ihnen aus dem Grunde eine noch viel höhere Bedeutung zur „Einmischung“ zufällt als bei „Streitigkeiten“ zwischen Privat und Privat.

Erkenne ich in Ihrer Antwort also eine gewisse politische Zurückhaltung und Rücksichtnahme?

Mit freundlichem Gruß

Michael Schulze

 

Heute Nachmittag kam dann noch diese kurze Erwiderung aus Berlin:

Sehr geehrter Herr Schulze,

in unserer E-Mail vom 02.08.24 haben wir grundsätzlich erläutert, was die Kriterien für eine gütliche Einigung sind. In Ihrem Fall ist maßgeblich, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht anwendbar ist. Für solche Fälle haben wir kein Handlungsmandat.

Unsere Vorgehensweise haben wir Ihnen gegenüber mehrfach eingehend erläutert.

Wir bitten daher um Verständnis , dass wir weitere Anfrage zu der Angelegenheit nicht weiter beantworten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

XXX

Referatsleitung

Referat ADS-3 Beratung und Rechtsfragen

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

 

Zum Abschluß erkläre ich nochmals die Sach- und Ausgangslage:

Seit Frühjahr 2017 (damals noch bei xtranews, seit Frühjahr 2018 mit DUISTOP ) habe ich der Stadt und deren Unternehmensbeteiligungen (z.B. Gebag, DBI, DVV, DVG, Stadtwerke, …) bis heute rund 1.100 Presseanfragen gestellt. Darin enthalten sind jeweils drei bis 10 einzelne Fragen – je nach Thema. Die meisten Anfragen habe ich i.L.d.Z. alle online gestellt – sie sind also hier nachzulesen.

99,9 Prozent aller Anfragen/Fragen sind bis heute unbeantwortet. Der Grund dafür ist mir nicht bekannt. Ich habe zwar bereits mehrfach danach gefragt, aber auch darauf keine Antwort erhalten. So liegt es nahe eine grundsätzliche Verweigerung, Missachtung oder Diskriminierung meinerseits – oder was auch immer – seitens der Stadt anzunehmen.

Presserechtlich (und auch gemäß Grundgesetz) habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Beantwortung, da DUISTOP alle Kennzeichen eines Pressemediums aufweist. Vielleicht nicht einen Anspruch auf Beantwortung aller Anfragen bzw. Fragen (z.B. aufgrund des Datenschutzes oder sonstiger Vorbehalte wie Schutz von Geschäftsgeheimnissen), aber der meisten.

Diesen Anspruch kann ich vor einem Verwaltungsgericht einklagen.

Ich muss allerdings jede Presseanfrage einzeln einklagen. Selbst wenn ich also eine einzelne Klage aufgrund einer unbeantworteten Anfrage mit nur einer einzelnen Frage sozusagen als Musterklage gewinnen würde, würde dies für alle anderen Anfragen und Fragen nichts bedeuten.

Die Gegenseite in Duisburg weiß das und die in Berlin und sonstwo wissen das auch.

Nicht umsonst wird u.a. auch seitens der Ampelregierung ein bereits im Koalitionsvertrag vereinbartes Bundestransparenzgesetz einfach nicht auf den Weg gebracht. Es würde auch mir zusätzlich nutzen. Je nach Ausgestaltung würde es aber u.U. die selben juristischen Probleme bereiten.

Es gibt dazu seitens etlicher engagierter Organisationen eine umfangreiche Ausarbeitung auf www.transparenzgesetz.de.

Die Domain www.bundestragsparenzgesetz.de gehört mir.

Schlußendlich will ich noch kurz darauf eingehen, wie ich das Missverhalten der Stadt und der Verantwortlichen einschätze. Vollkommen unabhängig davon was man (dort) von mir persönlich hält, erkenne ich darin einen Schweige-Grundsatz, den man ansonsten z.B. in kirchlichen Bruderschaften und Ordensorganisationen, in Topetagen von Unternehmen und in kriminellen Organisationen findet.

Nur als Exekutive in einer Demokratie verhält man sich eben nicht so wie die drei vorgenannten Beispiele.