2022 kündigte das Land NRW an, die gefürchteten, weil teuren Straßenausbaubeiträge für EigentümerInnen gesetzlich abzuschaffen. Rückwirkend bis 2018 wollte das Land diese Kosten übernehmen. Seit dem 1. Januar 2024 ist das Ende der Anliegerbeiträge sogar Gesetz. Den EigentümernInnen der Karlsruher Straße in unserer Nachbarstadt flatterte jetzt dennoch eine fette böse Überraschung in die Postkästen.
Sie sollen für eine Sanierungsmaßnahme nun doch Beiträge berappen.
Aus Sicht der Stadt Mülheim ist der Sachverhalt ziemlich klar und deutlich. Eine Förderung der Beiträge durch das Land NRW sei nicht möglich, da die Förderung nur dann rückwirkend für Baumaßnahmen gewährt wird die nach dem 1.1.2018 beschlossen wurden oder erstmals im Haushalt des Jahres 2018 gestanden haben. Da für die nun abgerechnete und den AnwohnernInnen aktuell in Rechnung gestellte Maßnahme bereits 2017 Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt worden seien, würden die in der Förderrichtlinie definierten Kriterien nicht erfüllt.
Hier bei Bedarf en detail nachzulesen:
Und wie ist das in Duisburg? Gibt es womöglich noch anstehende Strassen-Sanierungsarbeiten die bereits vor dem 1.1.2018 beschlossen wurden, die aber ev. noch gar nicht begonnen wurden?
So dass auch in Duisburg in entsprechenden Fällen genau das eintritt was nun in Mülheim die Leute verärgert.