Grundwasserverseuchung: Kein Thema für die SPD-Kümmererrerrer – Undemokratie gefährdet unsere Gesundheit

Bereits seit dem Jahr 2000 soll angeblich die Grundwasserverseuchung in Homberg bekannt sein. Inzwischen hat sie sich wohl großflächig ausgebreitet. Das ist aber anscheinend für niemanden Grund zur Panik. Auch eine „Bestrafung“ gemäß dem Verursacherprinzip wird wohl eher nicht öffentlich diskutiert noch gefordert.

DuisburgerInnen sind leidensfähig, immerhin hat der MSV ja inzwischen bereits viermal in der vierten Liga gewonnen, es geht bergauf, und die SPD ist mit allen Leidenden jederzeit und immer voll solidarisch. Suppi, weiter so!

Die Stadt, die Politik (inkl. Grüne), die übliche Presse, alle schweigen unisono in Bezug auf die Grundwasserverseuchung. Dabei gibt es nicht nur Verantwortliche bei der Verursacherin, soweit bekannt das Industrieunternehmen VENATOR bzw. die vormalige ursprüngliche Sachtleben Chemie, dazwischen auch mal in Huntsman umbenannt, sondern womöglich auch ausserhalb der städtischen Zuständigkeit bei der Bezirksregierung in Düsseldorf. Die eventuell ihren Aufsichtspflichten nicht nachgekommen ist.

Da mir seit Monaten weder VENATOR, noch dessen Pressefirma, noch die Stadt Duisburg antworten, habe ich mich nämlich genau an diese gewandt.

Grund dafür ist die im Juli von der Stadt im Amtsblatt veröffentlichte Allgemeinverfügung, ich berichtete bereits, dass nämlich die HombergerInnen mit einem Grundwasserbrunnen das Wasser daraus nicht mehr für die Gartenbewässerung nutzen dürfen.

Zwischenfazit: Nach wahrscheinlich 24 Jahren wird nun endlich gehandelt(?!). Das regelmässige Grundwassermonitoring dürfte aber schon viel eher aufgrund hoher Schwermetall-Werte angeschlagen haben und die AnrainerInnen in Homberg müssen befürchten ihre Böden, ihre Pflanzen, ihre Haustiere und womöglich sich selbst bereits jahrelang vergiftet zu haben – sofern sie das Grundwasser genutzt haben, z.B. auch zum Bewässern ihrer Beete und Obstbäume. Den aus den Früchten selbst gemachten Aufstrich haben also ev. auch Nicht-HombergerInnen bereits verzehrt.

MmmH, lecker Cadmium, lecker Blei, lecker Arsen.

Denn wer verschenkt denn nicht ab und zu selbstgemachtes Eingemachtes?

Vielleicht haben manche ja auch kleinere Schwimmbassins damit befüllt und die Nachbarkids eingeladen.!? Dabei verschluckt man schonmal ein bisschen was. Aber halb so wild.

Zurück zur Bezirksregierung in Düsseldorf – kurz BRD genannt. Die hatte ich in einem ersten Anlauf und anläßlich der Allgemeinverfügung mit sechs Fragen konfrontiert. Ich berichtete bereits.

Hier die gesamte Anfrage nochmals:

Guten Abend Frau Nolte, (Anmerkung: Pressesprecherin der BRD)

bzgl. der bereits festgestellten Grundwasserseuchungen in Duisburg-Homberg habe ich folgende Fragen. Vorab eine kurze Schilderung des Sachstandes:

Es wurde von der Stadt Duisburg inzwischen eine Allgemeinverfügung mit dem Titel „Untersagung der erlaubnisfreien Grundwassernutzung zur Gartenbewässerung“ im Amtsblatt Nr. 21/2024 vom 15. Juli 2024 (Seiten 12-14) der Stadt Duisburg veröffentlicht.

Die Untersagung bezieht sich auf ein Gebiet in Duisburg-Homberg, dass nach Aussage der Stadt die relevanten Schadstoffkonzentrationen an Cadmium, Thallium und Zink (Beurteilungswerte) erreicht oder überschreitet. Die Beurteilungswerte wurden gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV) von den Geringfügigkeitsschwellen bzw. humantoxikologischen Werten für Grundwasser abgeleitet. Das betreffende Gebiet ist in Form einer Karte sowie eines Straßen-/Hausnummernverzeichnisses genau bestimmt. Durch die Untersagung soll „dem Entstehen schädlicher Bodenveränderungen durch Schadstoffakkumulation [Zitat]“ entgegengewirkt werden.

In der Allgemeinverfügung heißt es weiter, dass „aufgrund des hohen Untersuchungs- und Planungsbedarfes im Rahmen der aktuell laufenden Sanierungsuntersuchung eine kurz- bis mittelfristige Sanierung des Grundwassers im betroffenen Bereich nicht zu erwarten ist .“[Zitat]

Diese Allgemeinverfügung zeigt einmal mehr, dass immer wieder der Bürger der Leidtragende ist, da das Unternehmen (als Verursacherin wurde bereits die Firma VENATOR – früher Sachtleben Chemie – benannt) und die Duisburger Verwaltung jahrelang nicht auf Missstände reagierten. Denn spätestens seit der Jahrtausendwende war bekannt, dass das Grundwasser im Bereich Duisburg-Homberg kontaminiert ist, da gemäß gesetzlicher Vorgaben laufend Wasserproben genommen wurden!

Meine Fragen an Sie:

1.) Wer war und ist für das Unternehmen und dessen Überwachung sowie in bezug auf Umweltfragen zuständig?

2.) Wer hat womöglich weitergehende Untersuchungen blockiert oder auch verzögert?

3. a) Wissen Sie ob und in welchem Umfang es auf dem besagten Gebiet schon zu Bodenveränderungen durch die Bewässerung mit Grundwasser gekommen ist?

3. b) Ist dies (zu 3.a)) untersucht worden oder ist das Teil des noch in Arbeit befindlichen Sanierungskonzeptes der Stadt Duisburg?

4.) Mit Blick auf die Wertetabelle der Verfügung stellt sich zudem die Frage, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die Beurteilungswerte festgelegt worden sind. Wissen Sie das?

5.) Wie ist der Stand der Sanierungsuntersuchungen und -planungen, die angeblich Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen?

6.) In der Sache hatte ich bereits vor geraumer Zeit bei der Stadt und bei VENATOR nachgefragt, ob es seitens des Unternehmens Rückstellungen gäbe die für ev. Sanierungsmaßnahmen bereitstünden bzw. hinterlegt wurden und auch im Falle einer Abwicklung und/oder Insolvenz weiterhin unangetastet verfügbar wären. Antworten habe ich von beiden Seiten bisher nicht erhalten.

Wissen Sie etwas von entsprechenden Rückstellungen seitens des Unternehmens?

Mit freundlichem Gruß
DUISTOP
www.duistop.de
Stadtmagazin für Duisburg seit 2018
Michael Schulze

 

Daraufhin erhielt ich diese Antwort von Frau Nolte aus der BRD-Presseabteilung recht kurzfristig:

Hallo Herr Schulze,

anbei unsere Antworten:

1.) Wer war und ist für das Unternehmen und dessen Überwachung sowie in bezug auf Umweltfragen zuständig?

Der Standort ehem. Sachtleben ist eine eingetragene Altlast und entsprechend in Zuständigkeit der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Duisburg. Details über derzeit laufende Untersuchungen und Sanierungsplanungen bezüglich des festgestellten Grundwasserschadens sind im Dezernat 52 nicht bekannt.

2.) Wer hat womöglich weitergehende Untersuchungen blockiert oder auch verzögert?

Es liegen uns keine diesbezüglichen Informationen vor.

3. a) Wissen Sie ob und in welchem Umfang es auf dem besagten Gebiet schon zu Bodenveränderungen durch die Bewässerung mit Grundwasser gekommen ist?

Grundsätzlich: Es handelt sich bei der Allgemeinverfügung um vorbeugende Maßnahmen nach Bodenschutzrecht, um die Entstehung schädlicher Bodenveränderung in der Zukunft zu verhindern, nicht um Maßnahmen der Gefahrenabwehr.

Darüber, ob und inwieweit tatsächlich bereits Bodenveränderungen stattgefunden haben, liegen uns keine Informationen vor.

3. b) Ist dies (zu 3.a)) untersucht worden oder ist das Teil des noch in Arbeit befindlichen Sanierungskonzeptes der Stadt Duisburg?

Siehe Antwort a

4.) Mit Blick auf die Wertetabelle der Verfügung stellt sich zudem die Frage, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die Beurteilungswerte festgelegt worden sind. Wissen Sie das?

Derzeit gibt es für solche Beurteilungswerte keine verbindlichen, gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Die Werte müssen im Rahmen der Einzelfallbetrachtung für jeden relevanten Parameter entsprechend der vor Ort üblichen Nutzungsformen festgelegt werden. Die Ableitung der Beurteilungswerte erfolgte entsprechend der Allgemeinverfügung in Abstimmung mit dem in dieser Thematik sehr erfahrenen LANUV.

5.) Wie ist der Stand der Sanierungsuntersuchungen und -planungen, die angeblich Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen?

Auch zu möglichen Sanierungsmaßnahmen dieser Altlast in der Zuständigkeit der Stadt habt die Bezirksregierung Düsseldorf keine weiteren Informationen.

6.) In der Sache hatte ich bereits vor geraumer Zeit bei der Stadt und bei VENATOR nachgefragt, ob es seitens des Unternehmens Rückstellungen gäbe die für ev. Sanierungsmaßnahmen bereitstünden bzw. hinterlegt wurden und auch im Falle einer Abwicklung und/oder Insolvenz weiterhin unangetastet verfügbar wären. Antworten habe ich von beiden Seiten bisher nicht erhalten.

Wissen Sie etwas von entsprechenden Rückstellungen seitens des Unternehmens?

Leider können wir Ihnen auch diesbezüglich nicht weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Vanessa Nolte – Leitung Presse-und Öffentlichkeitsarbeit

 

Man kann als weiteres Zwischenfazit konstatieren: Die BRD weiß von nichts. Will sich anscheinend auch nicht weiter damit beschäftigen. „Darf“ oder muß sie vllt. auch nicht.

Ich war jedenfalls damit nicht zufrieden und rückantwortete wie folgt:

Guten Tag und vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Trotzdem habe ich noch folgende Nachfragen.

1. Die Grundwasserverseuchung in Duisburg-Homberg (durch Sachtleben – heute Venator) soll bereits zur Jahrtausendwende erfasst worden sein (Monitoring), trotzdem geschah nichts. Warum schritt die Bezirksregierung nicht ein oder was tut sie jetzt aufgrund dieses Kenntnisstandes?

2. Sowohl die Stadt Duisburg als auch Venator mauern konsequent bei Anfragen zum Sachverhalt und weiteren Fortgehen, sowohl was die Grundwasserbelastungen als auch die möglichen Bodenverseuchungen in dessen Folge betrifft, ist deshalb nicht ein Einschreiten der Bezirksregierung dringend geboten?

3. Sind u.U. strafrechtliche Konsequenzen zu ziehen, wenn ja, von wem, wer stösst ein Verfahren an?

4. Hat die Bezirksregierung tatsächlich in keinster Weise eine Aufsichspflicht, wenn z.B. wie hier anscheinend untere Behörden versagen, ob nun ungewollt oder absichtlich?

Ich verweise in dem Zusammenhang auch auf die Vorgänge rund um die Pleite und vor- sowie nachfolgenden Vorgänge in bezug auf die Firma MHD Sudamin 2005 in Duisburg.

Gesamtschadenssume für die Folgenbeseitigung => mind. 50 Mio. EURO Steuergeld

Ich möchte Sie zusätzlich bitten dieses Schreiben dem Regierungspräsidium umgehend zur Kenntnis vorzulegen.

Mit freundlichem Gruß
DUISTOP

www.duistop.de

Stadtmagazin für Duisburg seit 2018
Michael Schulze

 

Pressesprecherin Nolte war wohl wenig amused und schrieb daraufhin das hier:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Email.

Können Sie uns bitte mitteilen, für welche Redaktion Sie diese Informationen benötigen und uns Ihren Presseausweis beifügen?

Sollten Sie keine Möglichkeiten haben diese Nachweise zu erbringen, steht es Ihnen frei im Rahmen einer UIG-Anfrage und dem entsprechenden Zeitraum weitere Informationen zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Vanessa Nolte

Sprecherin des Regierungspräsidenten/ Leitung Presse-und Öffentlichkeitsarbeit

 

Auffallend: Nun ist sie plötzlich auch noch die Sprecherin des Regierungspräsidenten und darf zusätzlich beurteilen wer Presse ist und wer nicht. Eigentlich aber müsste sie die Fragen egal wem beantworten und sei es auch nur Klein-Fritzi.

 

Ich erwiderte darauf dies hier:

Guten Tag,

Sie haben mir doch bereits geantwortet. Insofern verstehe ich nicht was Sie nun von mir wollen. In der Absendekennzeichnung steht doch eindeutig:

DUISTOP, www.duistop.de, Stadtmagazin für Duisburg seit 2018

Das muß reichen. Einen Presseausweis benötige ich nicht, den könnte ich mir ja auch selbst ausstellen, ich bin der Herausgeber und Chefredakteur.

Ausserdem ist ein Presseausweis keine gesetzliche Vorschrift, die können Sie mir ansonsten bitte mal angeben.

Insofern erwarte ich gemäß Pressegesetz NRW und Medienstaatsvertrag NRW eine entsprechende Auskunft.

Den Umweg über IFG und UIG können wir uns dann sparen.

Sollten Sie sich weiterhin weigern wende ich mich a) an das Regierungspräsidium, b) an alle Landtagsabgeordneten und c) sende die Sachverhaltsschilderung an 400 Redaktionen bundesweit.

Mit freundlichem Gruß
DUISTOP

www.duistop.de

Stadtmagazin für Duisburg seit 2018

Michael Schulze

 

Sie blieb bei ihrer Weigerung mir meine zweite Presseanfrage zu beantworten und ich habe nun die selben Fragen einmal gemäß IFG NRW und einmal gemäß UIG NRW (Noltes Vorschlag) gestellt. Nun heisst es erstmal mind. 30 Tage abwarten ob Antworten eintrudeln oder ob man mir im Vorfeld ev. eine Kostennote übersendet.

Diese Zusatzfrage habe ich in beiden Fällen allerdings noch eingebaut:

5. Sind seit 2000 Bußgeldverfahren und/oder Strafverfahren jeglicher Art, insbesondere aufgrund von Umweltvergehen gegen Industrieunternehmen und oder untergeordnete Behörden sowie BehördenvertreterInnen in Duisburg eingeleitet worden? Wenn ja welche und mit welchem Ausgang (bitte Liste).

 

Den betroffenen HombergerInnen rate ich dringend dazu dies in Erwägung zu ziehen:

1. Eine grosse Blutanalyse durchführen zu lassen. Die möglichen (Zusatz)kosten ev. an den OB und VENATOR zu senden.

2. Strafanzeige zu stellen – ev. wegen Körperverletzung, Unterlassung, Sachbeschädigung, …

3. Vor allem Bärbel Bas anzuschreiben, als oberste Kümmerin der SPD und  gesundheitspolitische BLABLABLA, Mahmut Özdemir anzuschreiben, …

4. Ich würde auch mal über Zeitungs-Abo-Kündigungen nachdenken, sofern Abos vorhanden sind.

5. Und sich die Frage zu stellen wer eigentlich noch wählbar ist in dieser Stadt?

Tja und last but not least würde ich mal darüber nachdenken warum wir eigentlich Aufsichtsorgane haben die uns durch „Ich weiß gar nicht wie ich es nennen soll.“ mehr gefährden als schützen.

Und die Sache ist beileibe kein Einzelfall. Parallelen fallen mir besonders ein wenn ich an die Vorgänge um die MHD Sudamin denke. 2005 machte die Firma im Süden Duisburgs Pleite und hinterließ zig Haufen unter freiem Himmel gelagerte gefährliche Stäube (u.a. mit Dioxin). Die Entsorgung und Sanierung zahlten dann wir alle – mindestens 50 Mio. EURO wurden dafür fällig.

Die Stäube hatten sich schon in den Jahren zuvor munter über Duisburgs Süden verteilt. Den Aufsichtsbehörden war dies bekannt und/oder sie hatten weggeschaut. Richtig drangekriegt hat man deswegen niemanden.

Übrigens, wenn ich schon mal dabei bin, angesichts von Staub. Mein Eindruck ist: Aus dem Staub macht sich anscheinend auch VENATOR oder sollte man es „sich vom Acker machen“ nennen? Wie ich bereits berichtete wird das Unternehmen anscheinend abgewickelt. Noch ist also Zeit es in die Pflicht zu nehmen. Ich fürchte nur es mangelt an der noch vorfindbaren Substanz.

Und womöglich geht es nicht nur um die Wasserverseuchung, es gibt wohl auch noch mindestens zwei Altlastenflächen/Deponien. Auch dazu geben mir weder die Stadt noch das Unternehmen seit Monaten Auskünfte.

Alles insgesamt und unter dem Strich ein ECHT fettes Zeichen besonderer Undemokratie. Die in diesem Fall sogar unser Gesundheit gefährden könnte.

Den Knallvogel hat natürlich Frau Vanessa Nolte von der BRD abgeschossen. Zuerst antwortet sie brav auf meine Presseanfrage, dann als es kritisch wird  stellt sie quasi in Abrede dass ich überhaupt Presse bin. Wenn ich dann noch Beiträge lese in denen immer wieder von allen Seiten gefordert wird wie wichtig eine unabhängige und vielfältige Presse für die Demokratie ist, dann kann ich leider nur – angesichts meiner leibhaftigen Erlebnisse – folgende traurige Frage stellen:

Welche Demokratie?

Ach ja, wegen der Presse-Sache von Pressesprecherin Nolte habe ich dann noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei Roland Schlapka eingereicht. Er ist der amtierende Regierungspräsident und UPPS, sie ist seine Sprecherin.

Guten Tag Herr Schlapka,

ich reiche hiermit eine Dienstaufsichtsbeschwerde über Frau Vanessa Nolte aus Ihrer Presseabteilung ein.

Aus dem Mailwechsel unten ist der Grund dafür ersichtlich. (Anmerkung: Ich habe den entsprechenden Mailwechsel mit ihr angefügt.)

Frau Nolte weigert sich mir Presseauskünfte zu erteilen und masst sich an zu beurteilen wer Pressevertreter ist und wer nicht.

Dies entspricht weder gängigen Gesetzen wie dem Pressegesetz NRW noch dem Grundgesetz im Sinne der Gleichbehandlung.

Ich verstehe dies als Form der Zensur.

Bitte bestätigen Sie den Eingang meiner Beschwerde und informieren Sie mich bitte über den weiteren Verlauf der Sache.

Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg seit 2018

Michael Schulze

 

Verdammt, ich hätte noch ein P.S. dranhängen sollen. Und darin die Frage danach stellen sollen, ob ich mich vielleicht in einer Art „Tollhaus“ befinde.