Volkshochschule Mülheim: Bürger verklagen die Stadt

Die Vertretungsberechtigten der Volkshochschul-Bürgerinitiative, Erich Bocklenberg und Inge Ketzer verklagen die Stadt Mülheim wegen Nichteinhaltung des Bürgerentscheids zur Volkshochschule (VHS).

Damit kocht der langjährige Streit erneut hoch. Die Stadt Mülheim soll wegen Verletzung der Organtreue verklagt werden.

Die beiden wollen stellvertretend für die Initiative klagen und wendeten sich bereits an Robert Hotstegs. Der Düsseldorfer Anwalt ist auf Verwaltungsrecht spezialisiert.

[Anmerkung: Damit ist er einer der wenigen Anwälte mit der Spezialisierung die nicht von Kommunen bereits mit Mandaten versorgt sind, was eine Vertretung der Gegenseite regelmässig unmöglich macht.]

Um was geht es?

Den Bürgerentscheid, der am 6. Oktober 2019 zugunsten der Bürgerinitiative ausging, betrachten Bocklenberg und Ketzer als komplett missachtet. Damals hatten 18.022 Bürgerinnen und Bürger und damit knapp 66 Prozent aller Beteiligten auf die Frage

Sollen VHS-Grundstück und -Gebäude in der Müga im Eigentum und Besitz der Stadt Mülheim bleiben und der VHS-Betrieb dort wieder aufgenommen werden?

mit „Ja“ geantwortet. Seitdem ist dem Entscheid allerdings seitens der Stadt nicht entsprochen worden.

[Anmerkung: Tja, da werden die angeblich so urdemokratischen Grundsätze einfach missachtet. Das Grundstück (und seine Lage) auf dem die VHS steht ist aber auch wirklich toll.]

Laut Hostegs hat keine andere Kommune ihre Untätigkeit nach einem Bürgerentscheid jemals derart ausgesessen. Der Fall würde also Rechtsgeschichte schreiben. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW aus dem Jahr 2007 macht klar: Es spricht vieles dafür, dass die Vertreter eines zu einem erfolgreichen Bürgerentscheid führenden Bürgerbegehrens einen verfahrensrechtlichen Anspruch auf Durchführung des Bürgerentscheids haben.

[Anmerkung: Man achte auf das Wort „vieles“, das bedeutet nicht „alles“.]

2025 wird mit einem Prozess gerechnet, den der Anwalt nun anschieben will.

Da die Bürgerinitiative keine Rechtsform hat, z.B. kein Verein ist, kann sie nicht sozusagen selbst als Klägerin auftreten – dafür aber ihre Vertretungsberechtigten – allerdings privat. Das bedeutet, dass die Anwaltsrechnungen (beider Anwaltsparteien) im Falle eines Gerichtsentscheids zugunsten der Stadt sowie auch die gesamten Prozesskosten von Bocklenberg und Ketzer privat beglichen werden müssen. Deshalb werden bereits Spenden gesammelt.

[Anmerkung: Das alles weiß die Stadt Mülheim, weshalb sie sich Zeit lässt. Und wenn sie verliert zahlen Bocklenberg und Ketzer auch, eben nur anteilig über ihre Steuerabgaben – und alle anderen auch.]

Der Streitwert, der als Orientierung dient, liegt bei Bürgerbegehren, die vor Gericht landen, angeblich bei ca. 15.000 Euro. Wie gross hoch die Chancen für die beiden sind den Prozess zu gewinnen ist nicht absehbar.

Die Stadt Mülheim reagierte auf die neuen Entwicklungen nicht.

[Anmerkung: Warum sollte sie auch?]

Die VHS übrigens gammelt weiter vor sich hin.

Fazit:

Städtisches Spiel auf Zeit.