Aufgrund eines Falles in der Familie habe ich mich in den letzten Wochen mehr und mehr mit Problemen und Behandlungsfehlern in Krankenhäusern beschäftigt.
Die Fragen die ich dazu dem Gesundheitsministerium NRW sowie den beiden in NRW ansässigen Ärztekammern gestellt habe bzw. die jeweiligen Antworten darauf, sprechen für sich was die Transparenz bzw. Intransparenz in bezug auf Krankenhäuser betrifft.
Das könnte auch Sie, lieber LeserInnen interessieren, weshalb ich es ihnen nicht vorenthalten will.
Hier meine Anfrage an die Ärztekammer Nordrhein(Düsseldorf) sowie textgleich an die Ärztekammer Westfalen-Lippe(Münster):
Guten Morgen,
laut dieser Webseite
https://www.mags.nrw/krankenhausaufsicht
kann man sich mit Hinweisen auf Behandlungsfehler in Krankenhäusern an Sie wenden.
Frage:
Gibt es eine jährliche detaillierte Liste mit Hinweisen auf Behandlungsfehler (Krankenhaus, Hinweis, weitere Bearbeitung, Abschlußergebnis, …) und wenn ja, wo finde ich diese Liste (z.B. online), wenn nein, warum gibt es sie nicht?
Gruß
DUISTOP
M. Schulze
Hier die Antwort der Ärztekammer Nordrhein:
Sehr geehrter Herr Schulze,
Patientinnen und Patienten, die von einer Ärztin/einem Arzt in unserem Kammergebiet behandelt worden sind und die die Vermutung haben, dass bei der Behandlung ein Fehler gemacht wurde, der zu einem Schaden geführt hat, können sich an die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein wenden, solange in der selben Angelegenheit nicht bereits ein gerichtliches Verfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren abgeschlossen oder anhängig ist beziehungsweise gleichzeitig eingeleitet wird oder abgeschlossen ist.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier https://www.aekno.de/patienten/behandlungsfehler
Seit dem Jahr 2005 erfassen die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern die Anzahl der bearbeiteten Anträge, die geprüften Sachverhalte und die festgestellten Behandlungsfehler statistisch. Ziel dieser Statistik ist es, Fehlerhäufigkeiten zu erkennen und Fehlerursachen auszuwerten, um sie für die ärztliche Fortbildung und die Qualitätssicherung in medizinischen Einrichtungen zu nutzen.
Die Bundesärztekammer stellt die anonymisierten Ergebnisse jährlich der Öffentlichkeit vor.
https://www.aerztekammern-schlichten.de/statistik
Die Statistik für 2023 wird im Herbst vorgelegt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
XXX
Ärztekammer Nordrhein
Und hier die Antwort der Ärztekammer Westfalen-Lippe:
Sehr geehrter Herr Schulze,
eine wie von Ihnen gewünschte detaillierte Liste gibt es bei der Ärztekammer nicht. Die Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe ist in der Tat Ansprechpartnerin für Patientinnen und Patienten, wenn der Vorwurf eines Behandlungsfehlers im Raum steht. Die Kommission klärt diese Vorwürfe gutachterlich und für die Antragsteller kostenlos.
Das Antragsgeschehen bei der Ärztekammer spiegelt allerdings nur einen Teil des Geschehens wider, Patienten können sich mit ihren Beschwerden ja auch an andere Institutionen wenden. Die Statistik der Ärztekammer ist insofern nicht, wie von Ihnen gewünscht, vollständig.
Den Tätigkeitsbericht der Gutachterkommission aus dem Jahr 2022 finden Sie hier https://www.aekwl.de/fileadmin/user_upload/aekwl/Gutachterkommission/T%C3%A4tigkeitsbericht_GAK_2022.pdf. Dies sind die bislang aktuellsten Zahlen.
Einmal im Jahr gibt zudem die Bundesärztekammer eine bundesweite Statistik zu Behandlungsfehlern heraus https://www.aerztekammern-schlichten.de/statistik.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Team Kommunikation
Nun noch meine Anfrage an das Gesundheitsministerium NRW – inhaltlich etwas anders:
Guten Morgen,
laut dieser Webseite
https://www.mags.nrw/krankenhausaufsicht
erhält das Ministerium regelmässig Hinweise auf Missstände in Krankenhäusern und Beschwerden über Krankenhäuser.
Frage:
Gibt es dazu eine jährliche detaillierte Liste (Krankenhaus, Hinweis, weitere Bearbeitung, Abschlußergebnis, …) und wenn ja, wo finde ich diese Liste (z.B. online), wenn nein, warum gibt es sie nicht?
DUISTOP
M. Schulze
Und hier dessen Antwort:
Sehr geehrter Herr Schulze,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich für das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt beantworte:
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) prüft als oberste Aufsichtsbehörde über die Krankenhäuser Eingaben, die über den in der Anfrage angegebenen Link oder auf andere Weise an das MAGS zugestellt werden. Es wird geprüft, ob eine betreffende Gesundheitseinrichtungen die gesundheitsrechtlichen Vorschriften gemäß § 11 KHGG beachtet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird keine Statistik über diese Eingaben veröffentlicht. Die jeweilige beschwerdeführende Person erhält eine persönliches Antwortschreiben. Dort wird auch das Ergebnis der Prüfung sowie über ggfs. getroffene Maßnahmen berichtet.
Freundliche Grüße
XXX
Referat M3 (Presse, Social Media)