Guten Abend,
gemäß dieser Webseite
kann ich mich an Sie wenden, wenn ich etwaige Hinweise auf Unregelmässigkeiten im Rahmen des Verwaltungshandelns habe.
Dem ist so.
Gemäß Pressegesetz NRW und Medienstaatsvertrag NRW ist die Duisburger Verwaltung gesetzlich verpflichtet mir Presseauskünfte zu geben. Dem kommt sie seit Jahren kategorisch und allumfassend nicht nach. Dies betrifft also auch Ihre Stabsstelle.
Die selbe Auskunftsverweigerungshaltung gibt es auch bei bestimmten städtischen Beteiligungsgesellschaften die ebenso unter die Auskunftspflicht fallen.
Es liegt angesichts meiner speziellen Presseanfragen nahe, dass die Auskünfte systematisch verweigert werden weil es sich um Sachverhalte handelt deren nähere Umstände auf keinen Fall öffentlich bekannt werden sollen.
So habe ich bereits vor Monaten u.a. auch diverse Fragen an die Duisburger Feuerwehrleitung gestellt die ebenso nicht beantwortet wurden. Nun gibt es aktuell mind. zwei Freistellungen von leitenden Personen der Feuerwehr und den Verdacht für deren ungesetzliches Handeln.
Ich verweise darauf, dass ich 2018 in der Sache wfbm/Spaniel/Rogg recherchiert habe und ebenfalls sowohl Direkt-Beteiligte als auch den Duisburger OB und die Presseabteilung der Verwaltung mehrfach ergebnislos angefragt hatte. Was aus dem Fall wurde dürfte Ihnen hinlänglich bekannt sein.
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[Nur für DUISTOP-LeserInnen und als Erinnerung daran was ich z.B. vom OB wissen wollte. Nämlich was es mit diesem merkwürdigen Bon auf sich hatte. Das Restaurant „Der kleine Prinz“ gehörte zum direkten Umfeld der wfbm.]
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Seitdem werde ich, so meine Vermutung für den ausschlaggebenden Moment, mit der totalen Auskunftsverweigerung belegt.
Mir drängt sich also nicht erst seit kurzem der Verdacht auf, dass das systematische dauerhafte Schweigen der Verwaltung einer systematischen Vertuschung von Fehlverhalten (und ev. mehr) entspricht.
Ich fordere Sie daher auf zu klären und mir mitzuteilen welche Gründe man hat dieses Verhalten derart kategorisch an den Tag zu legen, das zudem undemokratisch, wenn nicht sogar antidemokratisch ist und auch gegen fundamentale Inhalte des Grundgesetzes verstösst, da man z.B. mit anderen Medienvertretern nicht derart umgeht. [Anmerkung: Gleichheitsgrundsatz]
Antworten Sie mir nicht, werte ich dies als Missachtung dessen was ich oben bereits geschildert habe (Auskunftspflicht) sowie als Verstoss gegen Ihre eigenen Verhaltensregeln die aus dem Text der Webseite (s.o. Link) hervorgehen.
Die Compliance-Stabsstelle darf inhaltlich gerade nicht weisungsgebunden handeln, weil sie sonst Komplizenschaft und Vertuschung sowie Beihilfe nicht vermeiden kann.
Die strafrechtliche Relevanz ist Ihnen sicherlich geläufig.
Eine Bitte habe ich noch. Gemäß dieser polizeilichen Zahlen zu Korruption, Bestechung etc. (Stand 2022 für NRW – https://polizei.nrw/sites/default/files/2023-12/2023-10-24-lb-korruption.pdf) kann ich nicht ersehen wieviele Fälle es in Duisburg gab.
Bitte übersenden Sie mir eine möglichst ausführliche Liste aller Korruptions- und Bestechungsfälle etc. für die Jahre 2021/2022/2023 in Duisburg, danke vorab.
Bestätigen Sie bitte den Eingang dieses Schreibens kurzfristig.
In Kopie an meine Kollegin YYY.
Mit freundlichem Gruß
DUISTOP
www.duistop.de
Duisburger Stadtmagazin seit 2018
Michael Schulze