IFG-Beschwerden: 2,5 Leute für ganz NRW

Wer sich mit IFG-Anfragen gemäß IFG NRW an Behörden und Verwaltungen wendet, kann ganz schnell auf Granit stossen. Doch nach der empfohlenen Wartezeit bzw. Frist von 30 Tagen  kann man sich beschweren und bei der LDI – Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Hilfe einfordern.

Die Zahl der Mitarbeitenden dort, die sich um die IFG-Belange kümmern, ist allerdings überschaubar.

Eine aktuelle Presseanfrage von mir an die LDI hat ergeben, dass es nur 2,5 Leute im Schnitt übers Jahr sind.

Ich habe meine Presseanfrage an die LDI aus folgendem Grund gestellt. So habe ich schon mehrfach hier betont, dass man bei der LDI nicht in der Lage ist meine vielen offenen Pressefragen an die Stadt Duisburg, die ich alternativ ja auch als IFG-Anfragen stellen könnte, zu bearbeiten. Das heisst, ich würde die rund 300 Presseanfragen pro Jahr als IFG-Anfragen stellen, bekäme wie gewohnt auch keine Auskünfte und  wende mich dann wie oben geschildert nach fruchtlosem Ablauf von 30 Tagen mit einer Beschwerde an die LDI.

Nun, zuerst antwortete die LDI sinngemäß so: Die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle sei nicht gedeckelt, also auch pro Person nicht begrenzt.

Auf meine dezidierte Nachfrage inkl. Mengenangabe wurde aber klar, dass es bei meiner bisherigen Vermutung bleibt, die nun zur Gewissheit wurde. Die Anzahl der Beschwerden die man für mich bearbeiten könne, würde sich auf maximal zwei pro Monat beschränken = 24 im Jahr.

Nun könnte ich Mitstreitende suchen die meine sonstigen IFG-Anfragen übernehmen, geht aber wohl auch rein mengenmässig nicht. Oder nur mit grossen zeitlichen Verzögerungen.

Also Ende Gelände. Für allzu viele Fälle in puncto IFG-Beschwerden sind einfach nicht genug Leute da.

Interessant, vor allem wenn man bedenkt, siehe Artikel vor diesem hier, wie sehr z.B. BP Frank-Walter Steinmeier bemüht ist uns alle als BeschützerInnen der Demokratie zu gewinnen, während an den Stellen an denen die Demokratie auch geschützt werden könnte, nämlich bei der Transparenz des Staates gegenüber seiner Bevölkerung, der Staat selbst versagt, zumindest in NRW.

Tja, und ein Bundestransparenzgesetz, das dann bundesweit einheitlich auch alle ähnlichen Gesetze der Länder komplett ersetzen bzw. integrieren soll (laut Ampel-Koalitionsvertrag geplant), kriegt man auch nicht hin.

Das alles klingt ungefähr so beknackt wie die Aufforderung von Sören Link bei einer Podiumsdiskussion als ich ihn etwas fragte und er erwiderte:

„Stellen Sie Ihre Fragen doch schriftlich!“

Zum Schluß noch ein recht guter Text aus dem Jahr 2022 zum Thema IFG:

https://www.deutschlandfunk.de/informationsfreiheitsgesetz-100.html

Und folgender Hinweis:

Derzeit läuft so ein „Beschwerdeverfahren“ von mir per LDI. So bekam ich von der Gebag keine Auskunft gemäß einer Presseanfrage und stellte selbige als IFG-Anfrage. Dann vergingen 30 Tage ohne jede Reaktion seitens der Gebag und nun hat die LDI die Gebag angeschrieben. Ist aber auch schon ein paar Tage her.

Es geht dabei um eine recht läppische Auskunft oder sie hat Sprengkraft. Denn ich will lediglich wissen ob die Gebag, die in einem Gerichtsverfahren gegen einen ehemaligen Dezernenten gewonnen hat (der Fall Küppersmühle), von diesem auch den schuldigen Millionenbetrag erhalten hat.

Nun, mauert man seitens der Gebag weil ich es bin oder weil man vllt. auf den Betrag verzichtet hat? Letzteres halten Sie für Unsinn? Tja, dann beschäftigen Sie sich mal mit der Hansestadt Hamburg, der Warburg Bank, einem gewissen Herrn Scholz und dem Thema Cum-Ex!