Guten Abend,
ich komme zuerst auf meine letzten Anfragen zurück und erinnere nochmals an dezidiertere Antworten auf diese drei Fragen:
1. Herr Prof. Korte wird von diversen Unternehmen als Redner/Speaker vermittelt/angepriesen. Ist dies seine Privatsache und sind die Honorare seine persönlichen Einnahmen?
2. Generell: Hat Herr Prof. Korte Nebentätigkeiten, wenn ja, welche, wenn ja, sind diese alle gestattungsfrei seitens der UNI DUE?
Die Fragen1 und 2 hatten Sie nicht beantwortet!
3. Wie wird zweifelsfrei ausgeschlossen, dass die Mitarbeitenden der UNI DUE/des Instituts/der NRW School in seine Nebentätigkeiten nicht involviert sind?
Die Frage 3 hatten Sie nur ausweichend beantwortet!
Ausserdem habe ich angesichts der angestrebten aktuellen Gesetzesverschärfungen in Bezug auf den Machtmissbrauch insbesondere an NRW-Hochschulen folgende neue Fragen:
1.
a) Treten Studierende an der UNI DUE die Nutzungsrechte an ihren Werken an die UNI DUE und/oder mind. eine/n Professor/in ab?
b) Wenn ja, geschieht dies automatisch oder durch eine gesonderte zu unterzeichnende Abtretungserklärung?
c) Wenn ja, liegen diese Rechte dann regelmässig exklusiv bei der UNI DUE und/oder mind. einem/r Professor/in?
d) Wenn ja, müssen die Studierenden nicht mehr als UrherberInnen erwähnt werden, wenn die Werke verwertet werden?
e) Wenn ja, ist das allgemein rechtskonform oder eine spezielle Handhabung der UNI DUE?
2.
Werden Studierende bewusst zu Mitarbeitenden der UNI DUE gemacht damit dadurch automatisch die Nutzungsrechte bei der UNI DUE liegen?
3.
Im ZVAB ist die Zahl der Bücher die man unter „Karl-Rudolf Korte“ findet mit 234 angegeben.
Herr Professor Korte ist als Dekan an der UNI DUE beschäftigt und leitet die NRWSchool of Governance. Ausserdem arbeitet er anscheinend privat als Redner/Speaker und hat regelmässig „Auftritte“ in TV-Sendungen.
a) Können Sie mir mitteilen wie Herr Korte dies zeitlich bewerkstelligt ohne seine vertraglichen Pflichten gegenüber der UNI DUE zu vernachlässigen?
b) Hat Herr Professor Korte zum Verfassen von Werken unter seinem Namen, Bücher, Skripte, Reden, auch in Teilen, als Co-Autor etc., ausschließlich und gänzlich seine eigene private Arbeitskraft eingebracht und seine eigenen Werke selbst erstellt? Mit anderen Worten: Hat er die unter 1. a) – d) von mir in Frage stehenden Sachverhalte in keinster Weise derart genutzt, dass es sich um Werke anderer(=Studierende/Beschäftigte der UNI DUE) qua Nutzungsrechtsübertragungen handelt?
c) Was ich beispielhaft in bezug auf Professort Korte erfrage, er ist mit seiner Werkfülle besonders auffällig, würde ich auch gerne in bezug auf sämtliche ProfessorenInnen der UNI DUE wissen. Und zwar nicht nur in bezug auf Werke, sondern auch in bezug auf technische Entwicklungen, Verfahren, Formeln etc.
Mit freundlichem Gruß
DUISTOP
www.duistop.de
Michael Schulze