Folgende Presseanfrage übersandte ich am Wochenende an Bärbel Bas in ihrer Funktion als Bundestagspräsidentin in bezug auf Kevin Kühnert. Heute kam promt die Antwort. Zuerst nochmals meine Anfrage und direkt darunter die heutige Antwort aus Berlin.
Guten Abend Frau Bas,
in Ihrer Funktion als Bundestagspräsidentin habe ich folgende Pressefragen an Sie:
Kevin Kühnert hat vor ein paar Wochen verkündet sich aus Gesundheitsgründen aus seinen politischen Ämtern zurückzuziehen.
Wissen Sie ob auch sein Bundestagsmandat davon betroffen ist, ob es ruht odgl.?
Welche Regelungen gelten wenn Abgeordnete krank sind, dauerhaft krank sind bzw. aus anderen Gründen nicht am Parlamentsgeschehen teilnehmen?
Wie steht’s um die Weiterzahlung von Abgeordnetenbezügen, Krankenversicherung, Altersvorsorge etc.?
Mit freundlichem Gruß
DUISTOP
www.duistop.de <http://www.duistop.de>
Michael Schulze
Bissingheimer Strasse 331
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr Schulze,
danke für Ihre Anfrage, die wir als Pressestelle der Bundestagsverwaltung wie folgt beantworten:
Bitte beachten Sie zunächst, dass wir zu einzelnen Abgeordneten allein schon aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes keine Auskünfte erteilen.
Allgemein kann ich Folgendes mitteilen:
Die Ausübung des Mandats eines Abgeordneten ist frei und durch Art. 38 Grundgesetz geschützt. Ein Abgeordneter ist in diesem Sinne nicht vergleichbar mit einem Arbeitnehmer (sei es Angestellter oder Beamter). Daher muss kein Abgeordneter der Bundestagsverwaltung oder der Bundestagspräsidentin ihre/seine Arbeitsunfähigkeit im Falle von Krankheit nachweisen.
Eine Erkrankung bzw. eine Krankschreibung ändern daher nichts an der Abgeordnetenentschädigung, allerdings wird die sog. Kostenpauschale nach § 14 AbgG um einen festen Betrag gekürzt, wenn sich ein Abgeordneter an einem Sitzungstag nicht in die Anwesenheitsliste eingetragen hat.
Die Kostenpauschale wird gekürzt
– bei unentschuldigtem Fehlen an einem Plenarsitzungstag: 200 €
– bei entschuldigtem Fehlen an einem Plenarsitzungstag (Entschuldigungsschreiben): 100 €
– bei Nichteintragung in die Anwesenheitsliste an einem Sitzungstag, der nicht Plenarsitzungstag ist 100 €
– bei Aufenthalt in einem Krankenhaus oder Sanatorium sowie bei ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit: 20 €
– bei unentschuldigter Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung oder einer Wahl mit Namensaufruf oder Wahlausweis: 100 €.
Den Wortlaut aus dem AbgG finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__14.html
Weitere Informationen zu den Leistungen für Abgeordnete finden Sie hier: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten
Eine Liste von ausgeschiedenen Abgeordneten finden Sie unter: https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/ausgeschiedene
Mit freundlichen Grüßen,
YYY
Deutscher Bundestag
Pressestelle