Wahrscheinlich nicht, denn Lindner, Stark-Watzinger und Buschmann haben die notwendigen vier Jahre Ministerialamtszeit nicht vollgekriegt.
Andernfalls hätten sie sich ab Erreichen des 60. Lebensjahres über eine stattliche Pension in Höhe von mehr als einem Viertel des Amtsgehalts freuen können. Das wären zur Zeit fast 5.000 Euro pro Monat und damit ein Betrag von dem normale RentnerInnen sehr weit entfernt sind. Genau genommen 3.600 EURO weit entfernt.
Sie erhalten nämlich ab mindestens 35 Versicherungsjahren im Durchschnitt derzeit nur rund 1.400 Euro pro Monat.
Es gibt allerdings Sonderregelungen nach der vorzeitig entlassenen MinisternInnen unter bestimmten Umständen vier Jahre Amtszeit zuerkannt werden. Zum Beispiel wenn der Kanzler durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt „entfernt“ wird oder der Bundespräsident das Parlament aufgelöst hat. Darauf können sich Lindner, Stark-Watzinger und Buschmann allerdings nicht berufen.
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