Parkstadt Mülheim: Stadtrat sollte ‚Handlungskonzept Wohnen‘ nicht beschließen!

In bezug auf das  Vorhaben „Parkstadt Mülheim“ im Stadtteil Speldorf warnen Parkstadt-Kritiker weiterhin davor an den BürgernInnen vorbei Fakten zu schaffen.
Zur Kenntnis nehmen: Ja – Beschließen: Nein! Dies ist die aktuelle Aufforderung des Netzwerkes „Parkstadt Mülheim… aber richtig!“ an die Stadtverordneten. Diese wollen mehrheitlich in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2024 das jüngst von der Verwaltung präsentierte „Handlungskonzept Wohnen“ beschließen. Das umfangreiche Papier untersucht die Bevölkerungsentwicklung der Stadt bis 2045, prognostiziert einen Wohnbedarf und legt gleichzeitig bereits Standorte für dessen bauliche Erfüllung fest.
Es muss den Ratsmitgliedern klar sein, dass sie hier eine weitreichende Entscheidung treffen würden, ohne dass diese in all ihren Konsequenzen durchdacht ist. Deshalb rät das Netzwerk den Stadtverordneten dringend, das „Handlungskonzept Wohnen“ lediglich als Berichtsvorlage zur Kenntnis zu nehmen, aber auf keinen Fall zu beschließen.

Bürgerwille würde entwertet

Grundsätzlich begrüßt das Netzwerk die Erstellung einer gutachterlichen Vorlage zum Wohnbedarf in Mülheim. Gleichzeitig kritisiert es das vorliegende „Handlungskonzept Wohnen“, das im Auftrag der Mülheimer Wohnungsbau eG (MWB) gemeinschaftlich von der Neitzel Consultants GmbH und der InWIS Forschung & Beratung GmbH erstellt wurde.
Dieses durch die Privatwirtschaft in Auftrag gegebene Papier soll nunmehr gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als verbindliches Entwicklungskonzept durch den Rat der Stadt beschlossen werden. Dies würde bedeuten, dass die Ergebnisse zukünftig im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung Berücksichtigung finden müssten! „Ein fatales Novum“, so das Netzwerk.

In praktischer Konsequenz hieße dies, dass – obwohl die jeweiligen Bebauungspläne noch in Aufstellung wären – die Verwaltung die investorenseitig gewünschten Wohneinheiten im weiteren Verfahren grundsätzlich zu berücksichtigen hätte! Und dies, obwohl überhaupt noch nicht belegt ist, welche Folgen damit für den Bestand verbunden wären.

Feststellung des Netzwerks: „Damit wird es entbehrlich, im Rahmen des einzelnen Bebauungsplanverfahrens den Wohnraumbedarf nachzuweisen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sollen somit stickum Fakten an der Öffentlichkeit vorbei geschaffen werden!“

„Handlungskonzept Wohnen“ bevorzugt einseitig Neubauten

In den vergangenen Jahren sind viele Baugenehmigungen erteilt worden, die noch nicht umgesetzt wurden. Zusammen mit den noch gar nicht vollständig ausgewerteten Genehmigungs-, Bestands- und Leerstandspotenzialen erscheint der angebliche Neubaubedarf nicht nachvollziehbar.

Beispiele:
Speldorf Parkstadt 650 bis 680 WE
Speldorf Wissoll-Liebigstrasse 165 WE
Speldorf Heerstrasse 260 WE
Speldorf Duisburger Strasse / Höhe Hansastrasse. 80 WE

Warum sollten rund 1.185 Wohneinheiten, d.h. knapp 30% des gesamtstädtischen Bedarfs der nächsten 21 Jahre, alleine innerhalb eines kleinen Bereiches von Speldorf kurzfristig genehmigt und umgesetzt werden? Eine städtebauliche Aussage, welche Auswirkungen die Umsetzung der angeblichen Neubaubedarfe auf die bereits vorhandenen Leerstände und
betroffenen Quartiere haben, fehlt in diesem „Handlungskonzept Wohnen“ völlig.
Durch die Präjudizierung des „Handlungskonzeptes“ bezüglich der unqualifizierten und räumlich nicht verifizierten Vorgaben der investorenseitig gewünschten Anzahl der Wohneinheiten werden die noch anhängigen Bauleitplanverfahren sowie die bevorstehenden Öffentlichkeitsbeteiligungen zur Farce. Dies darf nicht sein!

Aus all diesen Gründen sollte der Stadtrat das vorgelegte „Handlungskonzept Wohnen“ nicht beschließen.

Mülheim an der Ruhr, 14.11.2024

Dies ist eine Stellungnahme des Netzwerks „Parkstadt Mülheim… aber richtig!“

Kontakt:

Joachim Mahrholdt, Tel.: 0171- 8351839

Email: joachim.mahrholdt@parkstadt-muelheim-aber-richtig.de

Homepage: https://parkstadt-muelheim-aber-richtig.de/