Mülheim: Rat beschliesst „Handlungskonzept Wohnen“ gegen massive Einwände

Ein Beitrag der MBI Mülheim.

Wie nicht anders zu erwarten, wurde das „Handlungskonzept Wohnen“ in der Ratssitzung am letzten Donnerstag mit großer Mehrheit beschlossen. Dabei versuchte die Verwaltung (der OB ist von der CDU), das Konzept als unverbindlich zu verharmlosen, während aus dem Zusatzantrag der SPD durchaus deutlich hervorging, dass hier nichts unverbindlich bleibt, wollte doch die SPD weitere Konkretisierungen und Festschreibungen ergänzt haben. Auch die Grünen mahnten ausdrücklich, das Konzept dürfe kein „zahnloser Tiger“ sein.

Presseerklärung der MBI vor der Ratssitzung:

MBI warnen vor Beschlussfassung über „Handlungskonzept Wohnen“

Ein neues von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten attestiert der Stadt Mülheim einen Bedarf von 3.700 neuen Wohnungen. Im Gegensatz zu früheren Prognosen soll nun dieses Gutachten als „Handlungskonzept Wohnen“ per Ratsbeschluss zur verbindlichen Planungsgrundlage werden, d.h. die Verwaltung wäre gehalten, diese als Vorgabe bei der Bewertung von Bebauungsplänen entsprechend zu gewichten.

Die MBI lehnen dieses Vorgehen entschieden ab. Bisher wurden Prognosen und Gutachten zum Wohnungsbedarf lediglich zur Kenntnis genommen, aber nicht per Ratsbeschluss zur Richtschnur für die Bauleitplanung erhoben.

Die Gutachter gehen von einem Anstieg der Einwohnerzahl bis 2045 von jetzt 176.000 auf 181.000 aus. Sie liegen mit ihrer Wohnbedarfsprognose sogar noch um 500 Wohnungen über den Berechnungen des Regionalverbands Ruhr. Wie unsicher solche Prognosen sind, haben gerade die Erfahrungen der letzten Jahre wieder gezeigt. Der Mehrbedarf an Wohnungen wäre nur zum Teil über bereits eingeleitete Bebauungspläne und Baulücken zu decken. Dabei gehen die Gutachter unter anderem schon davon aus, dass die sogenannte „Parkstadt“ in Speldorf auf dem ehemaligen Tengelmann-Gelände mit mindestens 650 Wohnungen dabei ist, obwohl das Verfahren noch gar nicht eingeleitet wurde und erhebliche Bedenken gegen die geplante dichte Bebauung bestehen.

Mit dem Beschluss, das Gutachten zur verbindlichen Grundlage der Stadtplanung zu machen, werden Einwände gegen die Bebauung von Freiflächen oder zu dichte Bebauung kaum noch eine Chance haben. Wer behauptet, mit dem Beschluss wäre doch gar nichts entschieden, die Bebauungspläne würden ja noch diskutiert, muss sich fragen lassen, wozu dann eine solche Beschlussfassung dienen soll.