Fussball-Urteil: Was macht die Stadt in Bezug auf den MSV?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Polizeieinsätze bei Risikospielen dürfen den Fussball-Vereinen teilweise in Rechnung gestellt werden. Clubs, Fans und Politik reagierten gemischt.

https://www.kicker.de/unterklassigen-vereinen-droht-der-finanzielle-todesstoss-1081978/artikel

Mich interessiert die Entscheidung an sich weniger, ich bin selbst geteilter Meinung, habe mir aber noch nicht so sehr viele Gedanken darüber gemacht. Spontan sage ich, eine nachvollziehbare Entscheidung wenn man berücksichtigt und zugrunde legt, dass zumindest in den zwei obersten Ligen ordentlich viel Geld verdient wird. Die Entscheidung trifft also nicht die Ärmsten unter den Armen, um es salopp zu formulieren.

Hochrisikospiele und Ausschreitungen kann es aber auch in niedrigeren Ligen geben, so also auch bei Spielen des MSV, der derzeit mit der 1. Herren in der vierten Liga sein Glück versucht. Probleme machen heutzutage aber teils sogar Kreisliga-Spiele, nur vllt. nicht in dem grossen Ausmaß.

Dass der MSV für die vierte Liga (oder trotz) eine für ihn erfreuliche Zuschauerresonanz vorweisen kann ist das Risiko hier entsprechend höher – vermute ich.

Also müssten sich nun Verein und Stadt vorsorglich Gedanken machen wie abgerechnet wird.

Der Verein ist jedoch notorisch klamm, insofern ist die Stadt sicherlich geneigt keine Kosten in Rechnung zu stellen. Wobei ich mit Stadt besonders den OB meine.

Nur, kann der OB allein entscheiden wie in Duisburg bei kostenträchtigen und zusätzlichen Polizeieinsätzen aufgrund von Fussball-Spielen abgerechnet wird?

Nein, kann er nicht, zumal ich mal in die Waagschale werfe, dass in Stadtteilen im Norden anscheinend Ordnungs- und Polizeikräfte benötigt werden die aber dort nicht zur Verfügung gestellt werden. Stattdessen ist man aber in der Lage zu Fussballspielen solche Kräfte zu entsenden. Die Logik muss mir mal jemand erklären.

Gerade für Sicherheits- und Sauberkeitshardliner in Duisburg, insbesondere auch von der CDU, müsste dies doch ein gefundenes Fressen sein. Ich bezweifle aber, dass man sich hiermit mal näher beschäftigt und es thematisiert.

Stattdessen wird lieber auf simple parolenhafte Forderungen gesetzt wie z.B. eine Absenkung des Mindeststrafbarkeitsalters auf 12 statt wie bisher 14 Jahre. Ohne sich aber anscheinend mal mit den vielfältigen Gründen vor Ort (in den betreffenden Stadtteilen wie z.B. aktuell in Meiderich und Neumühl) richtig und umfänglich auseinandergesetzt zu haben.

Forderungen wie härtere Strafen für Fussball-Rowdies werden nicht laut. Nicht dass ich sie fordere, aber die CDU könnte dies tun. Macht sie aber nicht, die Betreffenden könnten ja Wahlberechtigte und Wählende sein.

Der Stadt habe ich gerade folgende drei Pressefragen  gestellt:

Guten Abend,

das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Polizei-Einsätze bei Risikospielen dürfen Fussball-Vereinen teilweise in Rechnung gestellt werden.

Ich vermute es muss sich nun die Stadt Gedanken darüber machen wie in Bezug auf MSV-Spiele abgerechnet wird.

Meine Fragen:

1.) Werden nun Überlegungen angestellt ob und wie Polizeieinsätze besonders bei Fussballspielen vor allem des MSV künftig abgerechnet werden?

2.) Wer entscheidet in Duisburg darüber, ob und dass Polizeieinsätze besonders bei Fussballspielen vor allem des MSV künftig abgerechnet werden?

3.) Immerhin sind auch die Kosten für Sicherungsaufwendungen des Weihnachtsmarkt gesondert abgerechnet worden, wer hat dies festgelegt bzw. beschlossen?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
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Duisburger Stadtmagazin seit 2018
Michael Schulze