Guten Abend Herr Blaszewski,
im folgenden DUISTOP-Beitrag (s.u. Link) gehe ich auf zwei Karnevalsevents, gesponsort von der Stadtwerken Duisburg, ein.
Einmal im Jahr 2024 und einmal in diesem Jahr (am 5.2.).
Dazu habe ich einige Fragen. Die in dem Beitrag erwähnten zwei WAZ-Beiträge aus 2025 und 2024, auf die ich mich u.a. beziehe, habe ich als Screenshots beigefügt.
Meine Fragen:
1. Ist es korrekt, dass der Eintritt zur besagten Karnevals-Veranstaltung im letzten Jahr (2024) im Steinhof kostenfrei war und durch die SWD gesponsert wurde?
2. Wenn ja zu 1.): Wurden die Einladungen zum Event alle vom HDK-Hauptausschuss des Duisburger Karnevals verteilt oder auch von den SWD?
3. Zu 2.) und den vom HDK verteilten Einladungen: Gab es dazu Vorgaben, z.B. eine Wunschliste (Gästeliste) mit Namen seitens der SWD?
4. Zu 3.): Warum luden die SWD nicht sämtlichst selbst ein?
5. Wurde durch das gesamte Vorgehen, ob mittels HDK oder nicht, gegen die für die SWD geltenden Compliance-Regeln der Muttergesellschaft DVV verstossen?
6. Wurde durch das gesamte Vorgehen, ob mittels HDK oder nicht, gegen u.a. den §331 ff. des StGB verstossen?
7. In diesem Jahr (2025) wurden die Eintrittskarten angeblich verkauft. War dies in allen Fällen so oder gab es auch für bestimmte Personen ev. samt Anhang Ausnahmen – erhielten diese also freien Eintritt?
8. Zu 7.): Um welche Personen ev. samt Anhang handelte es sich und warum wurden sie bevorzugt?
9. Zu 7.)+8.): Wurde durch das gesamte Vorgehen gegen die für die SWD geltenden Compliance-Regeln der Muttergesellschaft DVV verstossen?
10. Zu 7.)+8.): Wurde durch das gesamte Vorgehen gegen u.a. den §331 ff. des StGB verstossen?
Gruß
DUISTOP
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Duisburger Stadtmagazin seit 2018
Michael Schulze