Die Stadt plant auf einem freien Gelände an der Steinschen Gasse, das früher auch als Behelfsparkplatz für Disko-Besucher genutzt wurde, ich berichtete bereits, einen Verwaltungsneubau. Teils ist in der Presse vom „neuen Rathaus“ die Rede. Letzteres habe ich bisher eigentlich auf dem Gelände der Duisburger Dünen erwartet, aber dort tut sich ja rein gar nichts.
Auf dieser Webseite gibt es einen guten Überblick über das Vorhaben:
https://sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1744800&type=do
Die bisher veranschlagten Kosten belaufen sich auf rund 140 Mio. EURO für eine Bruttogeschossfläche von 30.000 qm.
Darin enthalten sind auch die Kosten (ca. 3,6 Mio. EURO) für den Erwerb des Geländes von der Stadttochter Gebag.
Am letzten Montag erfolgte durch den Rat die offizielle Zustimmung für die Beauftragung zu einer europaweiten Auschreibung.
Bau-Experten die ich bisher wegen der Bau- und Nebenkosten (Planungen, Entwürfe, Gutachten, technischer Innenausbau etc.) angefragt habe sind unisono der Meinung, dass diese Kosten wesentlich zu niedrig angesetzt sind. Sie gehen davon aus, es dürfte sich realistisch geschätzt am Ende eher um einen Betrag in Höhe von 300 Mio. Euro handeln.
Insofern ist fraglich welchen Betrag die Stadt in der Ausschreibung als Kostenobergrenze festlegt. Deshalb habe ich nachgefragt. Auf der letzten Ratssitzung wurde diese Frage anscheinend nicht erörtert. So mein bisheriger Kenntnisstand.
Hier mein kurzes Schreiben an den OB:
Guten Abend Herr Link,
ich habe folgende Frage zum Thema Verwaltungsneubau an der Steinschen Gasse (https://sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1744800&type=do):
Welcher Betrag wird in der Ausschreibung als Kostenobergrenze für diesen Neubau festlegt?
Gruss
DUISTOP
www.duistop.de
Michael Schulze