Wer mal einen Blick ins Amtsblatt Nr. 38/2019 der Stadt wirft wird Erstaunliches entdecken. Einen Ratsbeschluß vom Mai 2019 der nun offiziell verkündet ist und damit beginnt auch gleich eine Frist zu laufen.
https://www.duisburg.de/rathaus/stadtverwaltung/amtsblatt/Amtsblatt_Nr_38_2019.pdf
§4
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung kann gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 GO NRW nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn …
Es geht gelinge gesagt um eine Art Ablasshandel, wenn ein Bauherr keine Parkplätze bauen will oder kann.
Und die Autos stehen dann auf der Strasse bzw. auf „öffentlichen“ Parkplätzen?
Die Sache ist interessant für die Bebauung z.B. auf der Duisburger Freiheit. Dort könnten im Boden jede Menge Altlasten stecken, Tiefbau würde also ziemlich teuer werden.
Müsste man aus finanziellen Erwägungen(Altlastenbeseitigungskosten) Tiefgaragen ausschließen, ein Gefallen den man der Gebag sicher tun würde, dann wäre oberirdisch der vorgenannte Ablasshandel möglich. Beziehungsweise dann würde ein kleiner leicht übersehbarer Paragrafenteil greifen (letzter Satz fett-kursiv):
§3 (2) a) bei Bauvorhaben, die für die städtebauliche und strukturelle Entwicklung der Stadt von besonderer Bedeutung sind. Die Ausnahme bedarf der Zustimmung durch den Rat der Stadt.
Grundsätzlich würde man dann die Strassenplanung so vornehmen, dass die Autos künftig mit Parkberechtigungscheinen im Strassenrand stehen, was einem Parkplatz gleich käme.
Die lieben Ex-Düsseldorfer-Neubürger würden sicherlich auch in 6-Seen-Wedau nur dann als Käufer zuschlagen, wenn für den sicheren SUV-Stellplatz gesorgt ist. Wie die Lösung bei besonders peniblen Autobesitzern aussähe, die ihre „Panzer“ in Garagen unterstellen wollen, ist mir zur Zeit noch schleierhaft.
Wie verkauft man den Leuten Eigentum ohne eigene Stellplätze? Wie vermietet man Düsseldorfern Luxus ohne SUV-Stellplätze? Es wird ja nicht jeder ein Eigenheim haben wollen (inkl. Garage) und das würde auch platzmässig für den Investor ein Minusgeschäft, es sei denn er würde auf Schweinemast- oder Hühnermast-Art verdichten, so dass dann Gärten in LEGO-Land-Minimalformat entstünden.
Oberirdische Parkplätze gingen zu Lasten möglicher Wohnbauflächen. Was also steckt dahinter, weil die Autos ja irgendwo hin müssen? Vor allem wenn man plant wie zB in 6-Seen-Wedau. Dort stieg der Anteil der geplanten Wohneinheiten auf 3.000 – von anfangs 1.800. Das lässt also auch 1.200 Autos mehr vermuten, mindestens.
Und es wäre mal interessant wieviel Geld im Haushalt zusammenkommt, wer den Ablasshandel in Anspruch nimmt und ob auch zB die GEBAG zahlt.