Bereits vor ein paar Wochen hatte ich über den Fall berichtet, dass es einer hochrangigen politischen Person in Duisburg anscheinend möglich war, eine Baugenehmigung zu bekommen ohne jedoch einen Kanalanschluß ans öffentliche Netz zu haben noch dies zu beabsichtigen. Die Sache stammt bereits aus dem Jahr 2015. Bisher hatte ich den Namen nicht verraten, nur so viel heute, es ist ein SPD-Mitglied. Die Sache ist umso verwunderlicher, da das Privatgebäude bzw. der Standort keinerlei Hinweise bietet, warum man von der ansonsten für alle geltenden Anschlußsatzung für Abwasser abweichen sollte.
Die Wirtschaftsbetriebe, über den Fall von mir informiert, waren noch nicht mal bereit zu sagen, in welchen Fällen denn grundsätzlich, also ohne Namensnennung, eine solche Ausnahme überhaupt in Betracht käme. Nun habe ich heute die Untere Umweltbehörde (UWB) angeschrieben. Regelmässig verlieren Leute bundesweit vor Gericht, die einen solchen Anschlusszwang umgehen wollen, selbst bei grösseren Entfernungen zwischen Hauptkanal und Haus, sowie hohen Kosten für den Anschluß.
Die betreffende Person selbst schweigt beharrlich.
Hier mein aktuelles Schreiben (Presseanfrage) an die UWB:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer Angelegenheit die die UWB betreffen müsste, habe ich folgende Presseanfrage.
Ist es richtig, dass bei Bauanträgen die UWB eingeschaltet wird, und besonders in Fällen, wenn es einen fehlenden Kanalanschluß trotz Anschlußzwang gemäß Anschlußsatzung der Stadt Duisburg gibt?
Beim konkreten Fall verweigern mir die Wirtschaftsbetriebe jegliche Auskünfte in welchen Fällen ein solcher Kanalanschluß nicht verlangt wird und trotzdem eine Baugenehmigung erteilt wird.
Konkret handelt es sich um das Privatgebäude A… Strasse … (Nähe R…strasse). Einen google-map-Link füge ich bei: https://www.google.com/maps/place/A…+Str.+…,+47…+Duisburg
Es liegt anscheinend eine Baugenehmigung für einen Um- und Ausbau(Neubau) aus dem Jahre 2015 vor. Dies konnte ich auf tel. Nachfrage bei der Stadt in Erfahrung bringen.
Nach meinen Informationen gibt es für das Gebäude jedoch keinen vorgeschriebenen Kanalanschluß. Ist Ihnen das bekannt und von Ihnen so genehmigt? Wenn ja warum?
Vielen Dank vorab für eine zügige Rückmeldung.
MfG
DUISTOP-Stadtmagazin
Redaktion
Michael Schulze