Hinweis an Dr. Krumpholz wegen offener Frage vom 23. September

Ich habe heute einen Hinweis an Herrn Dr. Krumpholz gesendet, nachdem ich ihn zweimal vergeblich wegen der Baumfällungen in 2015 angefragt hatte – erstmalig am 23. September.

Konkret geht es um diese Frage:

Wie heisst die Person die im Jahre 2015 die Fällung der Bäume schlußendlich veranlasst hat, für die der Rat der Stadt am 2.3.2015 dem Bauherren an der Stelle die Fällung erlaubt hat?

 

Hier der Hinweis von heute(10.10.2018):

Herr Dr. Krumpholz, da Sie anscheinend nicht bereit sind mir den Namen der nachgefragten Person zu nennen werde ich nunmehr Strafanzeige gegen „unbekannt“ stellen.
Grund: Untreue
Da ich davon ausgehe, dass diese Person widerrechtlich 2015 gegen den Willen/nicht gemäß dem Willen des Stadtrats und mit Steuergeldausgaben gehandelt hat.
Ich mache dies auch um die Verjährung nicht eintreten zu lassen.
Ich werde in der Anzeige auch erwähnen, dass Sie mir den Namen nicht nennen wollen, was durchaus auch strafrechtlich relevant sein könnte. Denn kennen Sie bereits seit 2015 die Umstände und die Person und haben Sie diese geschützt …

Was soll`s, den Rest können Sie sich selbst denken.

Hier noch der Gesetzestext:

§ 266
Untreue

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

UND:
In § 78 StGB sind folgende Verjährungsfristen geregelt: Taten, die im Höchstmaß mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, verjähren in 30 Jahren, … Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht sind, verjähren in 5 Jahren. alle übrigen Taten verjähren in drei Jahren.

Viel Spaß noch.

M. Schulze

 

Meine Anfrage vom 23. September 2018:

 

Guten Tag Herr Dr. Krumpholz,

in der Angelegenheit „Baumfällungen Mercatorstrasse“ in der ich Sie bereits vor kurzem angefragt hatte kamen wir ja lediglich bis zu einer für mich unbefriedigenden Antwort Ihrerseits.
Ich nehme hiermit einen erneuten Anlauf und habe nun folgendes recherchiert was jedoch im Ratsinfosystem nicht ganz so leicht war, da es dort keine Volltextsuche gibt. Sie hätten also in Ihrer ersten Antwort in der Sache durchaus kooperativer und bürgerfreundlicher sein können und mir zumindest die von Ihnen angeführten Ratsinfos mit Verlinkung nennen können.
Wie dem auch sei, ich habe nun folgendes hoffentlich korrekt herausgefunden, worauf nun meine erneute Anfrage per IFG NRW an Sie basiert.

Mir geht es letztlich darum den Namen der Person herauszufinden die im Jahre 2015 die Fällung der Bäume schlußendlich veranlasst hat, für die der Rat der Stadt am 2.3.2015 dem Bauherren an der Stelle die Fällung erlaubt hat.

Meine Frage gemäß IFG NRW lautet also:

Wie heisst die Person die im Jahre 2015 die Fällung der Bäume schlußendlich veranlasst hat, für die der Rat der Stadt am 2.3.2015 dem Bauherren an der Stelle die Fällung erlaubt hat?

Ich schicke nunmehr voraus, dass die gesamte Baumfäll-Geschichte Mercatorstrasse in etwa so abgelaufen sein müsste:

Für 2013 waren die Fällungen an der Mercatorstrasse durch den Rat erstmalig beschlossen worden(der Projektentwickler MultiDevelopment wollte das so) und es wurden Maßnahmen verabschiedet um das Gelände baureif zu machen, es waren ca. 2-3 Mio EU dafür vorgesehen. Der Projektentwickler sprang ab. Warum? Keine Ahnung. Der Rat nahm die Bauvorbereitungen inkl. Fällungen zurück.

Ich konnte nicht feststellen ob es tatsächlich in 2013 ein Bürgerbegehren gab und ob ev. der Rat eingeknickt ist. Es sieht nach der Version wie oben geschildert aus.

Anfang 2015 standen erneut die 19 Platanen wie im Jahre 2013 zur Disposition, der 12-köpfige Beirat der hinzugezogenen Unteren Naturschutzbehörde sprach sich mit 10:1:1 gegen die Fällungen aus. U.a. wegen einer im Alleenbestandseintragung beim LANUV.

Der Rat verwarf den Beiratsentscheid und entschied auf „Grünes Licht“. Dagegen gabs ein eingeleitetes Bürgerbegehren, das aber vom Rat nicht sofort (gemäß GO NRW) bestätigt wurde.

Es gab einen Eilantrag beim VWG in D’dorf, dass genau wegen der fehlenden Ratszustimmung den Antrag abwies. Ansonsten hätte es einen Vollzugsstop(Sperrwirkung durch Bürgerbegehren) gegeben.

Die Fällungen wurden also „rechtsmässig“ durchgeführt, aber anscheinend von der Stadt und das ganz fix. Die Freigabe des Rates erfolgte jedoch für den Bauherrn, der dürfte Torsten Töller heissen, es sei denn da gabs dazwischen noch jemand. s. Ratsbeschluß vom 2.3.2015.
https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1537831&type=do& (Seite 52)

ZITAT: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Bauherrn für das Fällen der Alleebäume an der Mercatorstraße die Befreiung nach § 67 Abs.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
zu erteilen.


Herr Toeller hat aber erst in 2018 angefangen zu bauen, die Bäume hätte also länger stehen bleiben können und wären durch ihn zu fällen gewesen, bzw. durch seinen Auftrag dazu.

Die schnellen Fällungen (quasi bei Nacht und Nebel) durch die Stadt -durch wen sonst- sollten wohl das noch nicht wirksame Bürgerbegehren unterlaufen. Die Stadt hatte aber -wie bereits oben beschrieben- vom Rat dazu gar keinen Auftrag/keine Freigabe. Und: OB Link hat wohl bei der Einberufung des Rates keine Eile an den Tag gelegt, denn in der GO NRW heisst es in §26 ZITAT: „(6) Der Rat stellt unverzüglich fest, ob das Bürgerbegehren zulässig ist.“

Im Herbst 2015 folgten die Fällungen der restlichen 5-6 Bäume (keine Platanen). Ratsbeschluß vom 6.8.2015.

Quellen:

https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1537529&type=do&
https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1537831&type=do& (Seite 52)
https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1543365&type=do&
http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/archiv/2015/1509/index.php
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146702,27
https://www2.duisburg.de/micro2/duisburg_gruen/naturschutz/landschaftsplan/102010100000436804.php
https://www2.duisburg.de/micro2/duisburg_gruen/medien/bindata/tagesordnung_Niederschrift_23.02.pdf

Gruß
M. Schulze