HalliHallo,
ich bin heute mal beim MSV e.V. vorbeigesurft (www.msv-duisburg.de) und hab mich aufgrund der derzeitigen Vorbereitung des MSV-Wahlausschusses, der die Wahl des Vorstands für nächstes Jahr vorbereitet, ein wenig umgeschaut.
Nachzulesen hier.
Und siehe da ich lande doch tatsächlich bei der Satzung des Vereins um mal zu gucken was die denn an Infos so hergibt, zum Wahlausschuss, zum Vorstand usw.
Soweit ich nachlesen konnte kann sich jeder als Vorstand bewerben und muß auch kein Vereinsmitglied sein. 10 Unterschriften müssen allerdings schon beigebracht werden: Mama, Papa, Uli, die dicke Beate, Tante Hannah, Onkel Erwin, Gülcan, Tommi C. und Opa Walter vonne Trinkhalle. Fertig. Jetzt noch alles an den netten Onkel vom MSV-Verein senden und abwarten.
So weit so lustig oder auch nicht.
Viel interessanter ist allerdings, dass die Satzung des Vereins in §12 Abs. 1 einfach vorschreibt, dass uns geliebter OB im Wahlausschuss abhängen darf, soll, muß ????????????????????
Naja, warum schreiben die eigentlich nicht auch rein, dass der Präsi von Togo da mitmischen darf, soll, muß?
Jetzt kommt mir die spontane Idee: Wie wärs denn, wenn jeder Verein und jede Firma in Duisburg (Satzungen für Firmen gibts auch), nein weltweit, einfach in die Satzung unter Wahlausschuß genau das selbe reinschreibt? Nämlich: Der OB hat gefälligst im Wahlausschuss zu sein. Oder seine Sekretärin oder sein Fahrer oder alle drei.
Also wie wärs Herr OB, ich gründe gerade den Verein für „Polit-und Verwaltungs-Versager sowie Pommeszüchter im Ruhestand Duisburg e.V.“. Ich schreib gerade die Satzung und natürlich möchte ich dass Sie im Wahlausschuß sitzen, nein, ich verpflichte Sie einfach dazu. Was meinen Sie? Lust dazu?
Fazit: Kann mir jemand sagen ob ich da irgendwas nicht richtig kapiert habe? Ich meine, wieso schreibt ein Verein einfach den OB in seine Satzung? Warum nicht den Papst?