Neue AGB: Banken und Sparkassen in der Bemühensphase

Jaja die Banken und die Sparkassen, sie wollen doch nur unser Bestes.

Viele Duisburger bekommen z.Z. Post von ihrer Bank oder Sparkasse. Darin werden sie aufgefordert den aktuellen ev. geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) ihres Instituts zuzustimmen. Das ist die Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH). Das Urteil vom April diesen Jahres, in dem Verfahren hatte die Verbraucherzentrale gegen die Postbank geklagt, hat weitreichende Folgen für die Branche. So dürfen Banken und Sparkassen nicht mehr wie früher von einem automatischen Einverständnis ihrer Kundschaft ausgehen, wenn sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern und ihnen dies lediglich als Hinweis bekanntgemacht wurde. Wer nicht ausdrücklich (aktiv) widersprach, für den galten bisher die Vertragsänderungen automatisch, daneben auch Preiserhöhungen für Konten, Wertpapier-Depots usw.

Die bisherige Praxis der AGB-Zustimmung ist also unrechtmäßig.

Diese für die Finanzbranche bequeme Methode erklärten der BGH für unrechtmäßig und nicht mehr gültig – und das sogar rückwirkend für alle Änderungen von AGB mindestens seit 1. Januar 2018 (BGH, Urteil vom 27.04.2021, Aktenzeichen: XI ZR 26/20). Demnach müssen die KundenInnen nun den AGB jeweils aktiv zustimmen. Bei jeder Änderung.

Das rückwirkende Urteil hat natürlich die Banken und Sparkassen in Verzug gesetzt mögliche Zinszahlungen und Gegühren erstatten zu müssen.

Nicht alle sind dabei kulant und spekulieren ev. auch auf die Bequemlichkeit der Kundschaft von sich aus nicht auf ihr jeweiliges Geldinstitut mit der berechtigten Rückforderung zuzugehen.

So soll es angeblich bereits bundesweit Fälle gegeben haben bei denen Bank- und Sparkassenmitarbeitende gerade älteren Leuten mit dem Wegfall ihrer gesamten Ersparnisse oder einem erschwerten Zugnag zum Konto „gedroht“ haben.

Ja, beim Geld hört die Freundschaft eben auf.

Die Sparkasse Duisburg antwortet mir gewohnt nicht auf meine Anfragen. Sie steht meiner Ansicht nach, auch wegen der Beteteiligung der Stadt, in besonderer Pflicht vorbildlich zu handeln. Andere Geldinstitute vor Ort habe ich nicht angefragt.