Die Beiträge die AnliegerInnen für den Straßenausbau zahlen müssen, können durchaus mehrere tausend Euro betragen. Um GrundstückseigentümerInnen finanziell zu entlasten gibt es eine Förderung vom Land. Doch das Geld haben bisher nur wenige Kommunen genutzt bzw. beantragt.
Seit 2020 können NRW-Kommunen nämlich Fördergelder des Landes erhalten, um die Straßenbaubeiträge für die Anlieger um bis zu 50% senken zu können. Doch bis Ende August 2021 hatten nur wenige diese Gelder beantragt, so dass nur ca. 5% der bereitstehenden Fördergelder bewilligt wurden, weil auch nicht mehr angefordert wurde.
In Mülheim hat die dortige Ratsfraktion MBI (Mülheimer Bürger Initiativen) nachgefragt ob und wieviel solcher Zuschüsse die Stadt bisher beantragt hat – zur Entlastung ihrer BürgerInnen.
Die entsprechende Anfrage wurde im Planungsausschuss am 7. Dezember von der Tagesordnung gestimmt. Angeblich sei der Mobilitätsausschuss im Februar 2022 dafür zuständig. Da die Verwaltung bei jedem noch so popeligen Vorhaben ansonsten vorab bereits einschreitet, wenn ein anderes Gremium aus ihrer Sicht zuständig sei und mitunter sogar eigenmächtig und ohne Rücksprache Änderungen vornimmt, sofern Antrag oder Anfrage nicht von CDU, SPD oder Grünen kommt, fragt man sich, warum die Anfrage wegen den Fördermitteln zu Straßenbaubeiträgen anders gehandhabt wurde. Einzige Erklärung: Die Verwaltung will anscheinend mauern und Zeit schinden. Warum wohl?
Ob es zuviel Arbeit bedeutet, zur Entlastung der BürgerInnen Förderanträge zu stellen? Denn die „Problematik“ gibt es anscheinend nicht nur in Mülheim.
Übrigens: Nicht überall in Deutschland sind die Beiträge noch üblich: In Berlin, Hamburg und Bayern zum Beispiel wurden sie bereits abgeschafft. Diskussionen darüber gab es zuletzt aber auch in NRW.
Hier gilt aber nach wie vor: Kommunen sind dazu verpflichtet, die Beiträge für den Straßenausbau zu erheben. Deshalb die Einführung des Förderprogramms, wodurch die Hälfte der umlagefähigen Kosten übernommen werden kann. Heißt: Wer einen Beitrag von 10.000 Euro zahlen muss, kann 5.000 Euro davon zurückbekommen.
Von rund 65 Millionen Euro haben die Kommunen dem NRW-Kommunalministerium zufolge bis November 2021 nur knapp 8,8 Millionen Euro abgerufen.
Wie gesagt: Finanziell unterstützen soll die Förderung die AnliegerInnen, nicht die Kommunen. Letztere müssen allerdings die Anträge dafür stellen. Und das klappt bislang anscheinend nicht ganz reibungslos. Woran liegt’s?
Ein Grund:
U.a. muß, bevor überhaupt beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen durchgeführt werden dürfen, eine Anliegerversammlung durchgeführt werden. Das besagt das im Januar 2020 eingeführte Kommunalabgabengesetz NRW. Solche Versammlungen konnten aber seitdem nicht stattfinden, wegen der Pandemie.
Ein ganz anderer Grund: Es wurden seitdem nicht so viele zuzahlungspflichtige Strassenbau-Maßnahmen durchgeführt.
Ein dritter Grund: In nicht in allen Kommunen ist die Förderungsmöglichkeit bisher „angekommen“.