Im Zivilprozess gegen Rosalyne Rogg, die Ex-GF der wfbm (heute: Duisburger Werkstatt) und den Ex-AR-Vorsitzenden Reinhold Spaniel (ehemals auch Duisburger Stadtdirektor), wurden beide von der Landgerichtskammer für Handelssachen schuldig gesprochen und müssen daher Schadenersatz an die Duisburger Werkstatt leisten – i.H.v. rund 760.000 EURO.
Spaniel und seine Anwälte hatten wohl die Ankündigungen nicht wahr werden lassen (können) u.a. auch den OB (als Anteilseigner), ebenso wie den Aufsichtsrat, dem Spaniel ehemals vorstand, zu belasten, nämlich von den Vorgängen um die exorbitanten Bezüge der EX-GF Rogg zwischen 2013 und 2018 gewusst zu haben und diese gebilligt bzw. ihnen zumindest stillschweigend zugestimmt zu haben.
Zwei Gutachten, eines von Spaniels Anwälten, und eines von seinem Nachfolger auf dem AR-Posten (Krützberg) in Auftrag gegeben, kamen zu diametral unterschiedlichen Ergbnissen was die Tolerierbarkeit der Rogg’schen Bezüge und Extras angeht.
Die Spaniel-Seite attestiert die Angemessenheit und die Krützberg-Seite die Unangemessenheit der Bezüge.
Die RP berichtet zusätzlich noch von Ungereimtheiten, jedenfalls nach meiner Einschätzung.
Umstritten war im Verfahren inwieweit der Aufsichtsrat den Gehaltserhöhungen hätte zustimmen müssen. Tatsächlich ist der Aufsichtsrat aber gar nicht gefragt worden. Spaniel und Rogg haben also im Alleingang entschieden.
Bei den Aussagen der Aufsichtsräte (u.a. wohl auch Sarah Philipp) konnten oder wollten die sich nicht mehr erinnern und/oder gaben zu Protokoll, dass sie die Erhöhungen abgelehnt hätten.
Aber laut RP hätten einige Aufsichtsräte doch den Erhöhungen zugestimmt – wären sie denn gefragt worden.
Die Anwälte beider Beschuldigten hatten argumentiert, es sei allgemeiner Wille gewesen, Rogg die Bezüge zu erhöhen. U.a. aufgrund eines Abgleichs mit den hohen Bezügen in anderen Beteiligungsgesellschaften der Stadt. Im Falle der wfbm lag die Beteiligungshöhe bei 50%, weshalb es auch zur Entsendung der AR-Mitglieder seitens der Stadt kam. Spaniel hatte dabei Link quasi vertreten, der ansonsten AR-Vorsitzender gewesen wäre.
Dass anscheinend die Aufsichtsräte und auch die Wirtschaftsprüfer bzw. deren beiderseitiges mögliches Versagen keine Rolle spielte verwundert schon.
Wozu sind sie gut wenn Erhöhungen von Vergütungen nicht registriert und damit auch nicht sanktioniert bzw. verhindert werden können?
Oder wie wurden diese wirksam kaschiert? Und was sagt uns das über die Abläufe bei anderen Beteiligungsunternehmen der Stadt?
Dass das Erinnerungsvermögen in bestimmten Fällen versagt ist ja nichts Neues, selbst unser neuer Bundeskanzler hat da so seine Erfahrungen.
Fein raus sind auf jeden Fall die noch politisch Aktiven wie Philipp und Link.
Gegen das Urteil ist als Rechtsmittel die Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) möglich.
Fazit:
Für mich hat das Ganze einen aufgrund aller Vorfälle und Handlungsstränge sehr faden Beigeschmack. Mich interessiert vor allem auch was Spaniel dazu bewogen hat Rogg dermaßen zu bevorzugen.
Was das Kaschieren der Bezüge bzw. der Erhöhungen angeht, so kann das ja nur klappen, wenn der AR und auch der Rat lediglich immer wieder Gesamtsummen aller Personalkosten vorgelegt bekamen, dadurch Einzelbezüge nicht erkennbar waren und auch keine Veranlassung bestand sich Einzelbezüge ausweisen zu lassen.
Allerdings hätten die Abschlußprüfer besondere Vorgänge, wozu durchaus auch Personalkosten (Gehaltsentwicklungen) und besondere Abweichungen in Einzelfällen, wie z.B. Erhöhungen bei GeschäftsführerenInnen-Bezügen zählen dürften, gesondert ausweisen müssen – meine Meinung.
Interessant auch, dass Spaniel und Rogg ein Zeitfenster gewählt haben, innerhalb dessen die fünfjährige erste Verlängerungsphase des Vertrages von Rogg lag (von 2014 bis 2019).
2013 wurde die Verlängerung (für 2014) im Rat thematisiert:
https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1512455&type=do
2018 erneut – und zwar im Juli (für 2019) – gezeichnet u.a. von Link und Krützberg:
https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1593234&type=do
Der Zeitpunkt (Juli 2018) ist interessant, da ich die konkreten Vorwürfe bereits seit Januar 2018 in Presse-Anfragen (damals noch für xtranews) an alle wfbm-Gesellschafter inkl. Stadt thematisiert hatte.
Und wie wichtig die Ausweisung von GF-Bezügen in der Jahres-Bilanz beim Bundesanzeiger ist, sehen wir u.a. auch an diesem Fall (wfbm-Bilanz/-Jahresabschluss 2017 für den Rat):
https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1615899&type=do
(Zitat-Auszug)
8. Sonstiges
Der mit der Aufarbeitung der Vorgänge um die Vergütung der Geschäftsführung beauftragte rechtliche Berater hat folgende Empfehlung abgegeben:
a) Die Geschäftsführung des Wirtschaftsjahres 2017 hat unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB im Anhang des Jahresabschlusses ihre Vergütung nicht individualisiert ausgewiesen. Damit wäre der Jahresabschluss eigentlich in dieser Hinsicht unvollständig. Allerdings ist auf eigene Initiative der Geschäftsführung die Höhe der in 2017 bezogenen Vergütung durch Presseveröffentlichungen bekannt geworden. Die Informationen entsprechend einem Ausweis im Jahresabschluss auf der Grundlage des PCGK bzw. des Transparenzgesetzes liegen somit also dennoch grundsätzlich vor.
b) Aus Gründen der Rechtssicherheit ist bis zur abschließenden Klärung des Sachverhaltes von der Entlastung des Aufsichtsrates abzusehen. Eine abschließende Beurteilung ist bisher nicht erfolgt.
Dazu ist anzumerken, dass die Stadt immer behauptet hat, als ich 2017 noch sporadisch Antworten erhielt, bei Beteiligungen von bis zu 50% müssten individualisierte Bezüge der GF nicht veröffentlicht werden.
Die Infos in meinem Fazit habe ich alle aktuell aus dem Ratsinfosystem und dort fehlen merkwürdigerweise alle gleichartigen Bilanz/Jahresabschluß-Mitteilungen an den Rat vor 2017.
NACHTRAG:
Es haben mich nach der Veröffentlichung des Artikels einige LeserInnen angemailt um zu erfahren wer denn in der fraglichen Zeit im wfbm-AR saß.
Hier die Info für 2016 gemäß Bilanz im Bundesanzeiger:
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführung für alle unternehmerischen Funktionsbereiche der Gesellschaft:
Roselyne Rogg, Geschäftsführerin
Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht auf Unterlassen der Angaben über die Bezüge der Geschäftsführung und der Hinterbliebenen früherer Geschäftsführungen gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.
Mitglieder des Aufsichtsrats:
Reinhold Spaniel, Stadtdirektor der Stadt Duisburg, Vorsitzender,
Svenja Crookes-Dudziak, Ratsfrau,
Dagmar Frochte, Vorstandsvorsitzende der Lebenshilfe Duisburg, stv. Vorsitzende,
Uwe Käbe, Vorstand VKM Duisburg,
Edeltraud Klabuhn, Stadtteilmanagerin bei der Stadt Duisburg,
Manfred Lücke, Vorstand VKM Duisburg,
Sarah Philipp, Landtagsabgeordnete,
Rainer Schütten, Ratsmitglied,
Udo Vohl, Ratsmitglied,