Stadt Duisburg
Dezernat des Oberbürgermeisters
Burgplatz 19
47051 Duisburg
3.11.2018
Anfrage/Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Anfrage und Beschwerde an den Rat der Stadt, da wie Ihnen bereits in der Beschwerde an den Rat vom 15.10.2018 mitgeteilt wurde, mir Antworten nicht gegeben werden.
Meine Anfrage/Fragen gemäß IFG NRW richtete ich an den OB Sören Link – und zwar am 18.09.2018 mit folgendem Wortlaut:
Guten Tag,
gemäß Informationsfreiheitsgesetz IFG NRW habe ich folgende Anfrage.
2015 hat angeblich der Verwaltungsrat der Sparkasse Duisburg ein neues Sparkassen-Filialkonzept bis 2022 beschlossen, bei dem u.a. vorgesehen ist etliche Filialen zu schließen und alles konzentrierter in sog. Kompetenz-Zentren zu bündeln.
Dafür sollen angeblich Einsparungen iHv 30 Mio. EURO ermöglicht werden.
Meine Fragen dazu:
1. Ist 2015 vom Sparkassenverwaltungsrat derartiges beschlossen worden und liegen der Stadt als Miteigentümerin der Sparkasse diese Informationen vollumfänglich vor?
2. Sind diese Informationen öffentlich zugänglich, wenn ja, wo und wie?
3. Wurde der Rat der Stadt in der Angelegenheit angehört und hat dieser dem Gesamtkonzept vollumfänglich zugestimmt?
Gruß
Michael Schulze
Ich habe bis heute keinerlei Antwort(en) bekommen, obwohl eine Antwortzeit binnen 30 Tagen üblich ist. Ferner hatte ich zusätzlich Herrn Andreas Vanek von der Sparkasse zeitnah über meine Anfrage an den OB informiert, auch von dort bisher keine Stellungnahme bzw. Antwort.
Ich stelle damit meine Anfrage bzw. meine drei Fragen zu dem Thema „neues Filialkonzept der Sparkasse“ nunmehr an den Rat der Stadt und bitte um zügige Beantwortung.
Gleichzeitig möchte ich mich erneut und mit Nachdruck über die Nicht-Beantwortung meiner Anfrage bzw. meiner drei Fragen durch den OB beschweren.
Desweiteren möchte ich Sie nochmals bitten dafür Sorge zu tragen, dass diese Art Anfragen/Beschwerden/Eingaben an den Rat der Stadt wesentlich zügiger beantwortet werden und dann auch in den Rat eingebracht werden. Es kann doch nicht sein, dass der OB an den diese Schreiben zu richten sind, das Nadelöhr darstellt, durch dass meine Schreiben nicht in angemessener Zeit „durchkommen“. Ausserdem habe ich den Eindruck, dass meine Schreiben gezielt äusserst verzögert bearbeitet werden.
Ich betone nochmals, dass es sich um ein demokratisches Grundrecht handelt, welches nicht verhandelbar ist oder Auslegungssache.
Gruß
Michael Schulze