Cum Ex ist noch lange nicht vorbei – Fragen an die Sparkasse

Guten Morgen,

im Frühherbst letzten Jahres erging seitens des Landgerichts Frankfurt am Main ein Urteil (AZ 2-27 O 328/20)  gegen die vormaligen Aktionäre der WestLB, darunter der Rheinische Sparkassenverband dem auch die Sparkasse Duisburg angehört.

Hauptthema ist dabei der Cum Ex Skandal und daraus resultierende Steuerschulden.

Nachzulesen hier:

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/%E2%80%9Ebad-bank%E2%80%9C-der-westlb-haftet-f%C3%BCr-steuerschulden-aus-cum-ex-gesch%C3%A4ften

Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, binnen eines Monats konnte Berufung eingelegt werden.

Deshalb meine Fragen:

Wurde seitens der Beklagten also auch der beiden beteiligten Sparkassenverbände (Rheinischer und Westfalen-Lippe) Berufung eingelegt und wenn ja, wie steht es um eine weitere/abschliessende Entscheidung in der Angelegenheit?

Welche mögliche Zahlung käme anteilig auf die Sparkasse Duisburg im schlechtesten Falle einer Entscheidung zu?

Wurden bzw. werden seitens der Sparkasse Duisburg Rücklagen dafür eingeplant, wenn ja, in welcher Höhe?

Ich hatte Sie in der Vergangenheit bereits einmal angefragt ob auch die Sparkasse Duisburg in Cum Ex Geschäfte verwickelt war, dies wurde verneint. Trotzdem nochmals die Frage:

War/Ist die Sparkasse Duisburg in Cum Ex Geschäfte verwickelt (Stand heute)?

 

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin
Michael Schulze