Duisburg beabsichtigt die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um nach der Stilllegung des Bahngebiets Duisburg-Wedau dort einen neuen Wohn- und Gewerbestandort zu entwickeln.
Auf Ebene der Landes- und Regionalplanung wurde im Vorfeld geprüft, ob es eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung gäbe. Dazu hat die Stadt Duisburg entsprechende Prüf-Anträge gestellt. Auf Ebene der Regionalplanung hat der RVR (Regionalverband Ruhr) ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt. Dabei wurde die Planung mit Blick auf geltende Ziele der Raumordnung überprüft, die im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) festgelegt sind. Festgestellt wurde, dass die Abweichungen vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht verändert werden.
Die Verbandsversammlung als zuständiges Gremium hat in ihrer aktuellsten Sitzung ihre Zustimmung erteilt. Duisburg wird damit auf Ebene der Regionalplanung grünes Licht gegeben, um entsprechende Bauleitplanverfahren in Duisburg-Wedau vorantreiben zu können.