NRW URBAN antwortet nicht und das NRW-Heimat- und Bauministerium sträubt sich auch

Nun, Altlastenflächen sind mein neues Steckenpferd, dies umsomehr als dass die Angefragten von Stadt und Land nicht begeistert sind Presseanfragen dazu zu erhalten und sich mit Händen und Füßen sträuben zu antworten.

So hatte ich versucht erst bei der Stadt und dann bei NRW URBAN Auskünfte über zwei besonders markante Altlasten zu erhalten, den Schwarzen See in Wedau und den Teer-See in Meiderich.

Bekannterweise antwortet die Stadt überhaupt nicht, reagiert auch überhaupt nicht, und NRW URBAN hat sich in einem Mailwechsel, den ich auch bereits veröffentlicht habe, gesträubt so gut es geht.

Anfragen bei ThyssenKrupp (Teer-See) und bei der Gebag (Schwarzer See) laufen derzeit noch. Ebenso eine an die Staatskanzlei NRW, da NRW URBAN eine Landestochtergesellschaft ist.

Eine Anfrage beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat bereits sehr zu einer Antwort geführt. Lesen Sie selbst:

Sehr geehrter Herr Schulze,

bereits in einer früheren Mail haben wir darauf hingewiesen, dass die Stadt Duisburg und/oder NRW Urban die für Sie zuständigen Behörden sind. Ich bitte um Verständnis, dass eine Landesbehörde nicht zu allen Details vor Ort Stellung nehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen, Robert Vornholt

Robert Vornholt
Pressesprecher

Ministerium für Heimat, Kommunales,

Bau und Gleichstellung

des Landes Nordrhein-Westfalen

Ich antwortete darauf wie folgt zurück:

Guten Tag,

das mag ja alles sein, doch laut Pressegesetz NRW gibt es eine Auskunftspflicht der NRW URBAN nicht nachkommt. Selbstverständlich steht es mir zu mich an die Gesellschafterin zu wenden, die mir entweder selbst Auskunft gibt oder NRW Urban dazu auffordert.

Dann geben Sie mir bitte die an Sie gerichtete Presseauskunft zu folgenden drei Fragen:

Wozu ist das Pressegesetz NRW da, wenn die oberste Behörde des Landes, also ein Ministerium oder die Regierung selbst nicht mehr Auskunft gibt, auch nicht zu bzw. über auskunftsverweigernde Beteiligungsfirmen?

Wird damit das Pressegesetz NRW nicht ausgehebelt und in seiner Wirkung verunmöglicht?

Was soll bzw. kann ich Ihrer Meinung nach nun veranlassen um von NRW Urban eine Auskunft zu bekommen, wenn diese unmißverständlich verweigert wird?

Danke vorab.

DUISTOP

Stadtmagazin-Redaktion

Michael Schulze

 

Schlußbemerkung:
Selbst die Dümmsten der Dümmsten erkennen was hier gespielt wird, Auskunftsverweigerungs-PingPong über Bande.