Offene Frage zur Hochschul-Miete erneut – diesmal ans Ministerium – gestellt

Folgende Presseanfrage habe ich heute an das Kultusministerium NRW gesendet. Darin geht es um eine noch offene Frage bzgl. der Mietkonditionen für die neue Hochschule für Polizei und Verwaltung (HSPV) in Bahnhofsnähe. Die Antworten auf die Fragen die ich im Dezember an die HSPV gestellt hatte, wurden von mir bereits im Januar veröffentlicht.

Guten Morgen,

nachfolgende Pressefragen (s.u.) hatte ich am 23.12.2021 an Frau XXX bei der HSPV gesendet.

Auf die Frage Nr. 2. und zwar die Konditionen betreffend (Kaltmiete p.a. für wieviele Jahre, wieviel qm-Fläche) habe ich trotz mehrfacher Versuche im Januar 2022 inkl. Verweise auf das Pressegesetz NRW keine Antwort bekommen.

Nun wende ich mich diesbezüglich an Sie, damit Frage Nr. 2 beantwortet wird, da dass Ministrium für die Hochschule verantwortlich ist und dessen Aufsicht hat.

Bitte äussern Sie sich auch dazu weshalb Frau XXX es nicht für nötig halten muß sich an geltende Gesetze (hier: Pressegesetz NRW) zu halten.

Danke vorab.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

Am 23.12.2021 an die HSPV gesendete Fragen:

1. Wird das Gebäude gemietet oder gekauft?

2. Wenn gemietet, zu welchen Konditionen (Kaltmiete p.a. für wieviele Jahre, wieviel qm-Fläche) und von wem?

3. Wenn gekauft, zu welchem Preis und von wem?

4. Wurde das Objekt bzw. der Bauauftrag zuvor -so wie gesetzlich vorgeschrieben bei Neubauten- europaweit ausgeschrieben.

5. Wenn ja zu 4., wann erfolgte die Ausschreibung und wo kann ich das nachlesen (Quellenangabe – ev. Link)?

6. Wenn nein zu 4., warum nicht und vor allem wer hat das letztendlich entschieden?

 

NACHTRAG vom 24.02.2022 – 18:20 Uhr:

Laut einer Auskunft des Kultusministeriums ist das Innenministerium verantwortlich. Ich habe deshalb meine Frage erneut gestellt, diesmal an das Innenministerium.