Dienstaufsichtsbeschwerde über NRW-Ministeriums-Mitarbeiter wegen Auskunftsverweigerung

Nachfolgende Dienstaufsichtsbeschwerde über einen Mitarbeiter der Pressestelle des MHKBG* habe ich soeben nach Düsseldorf geschickt:

Guten Abend,

ich habe folgende Dienstaufsichtsbeschwerde über Herrn XXX  in seiner Funktion als Presse… des MHKBG.

Im Laufe des Januar 2022 hatte ich als Chefredakteur eines lokalen Stadtmagazins Kontakt zu NRW Urban aufgenommen bzw. bei NRW Urban angefragt, ob man mir folgende sechs Pressefragen zu Altlasten bzw. Altlastenflächen in Duisburg (hier im besonderen zum sog. Teer-See im Stadtteil Meiderich) beantworten könne:

1. Seit wann ist der Landschaftspark Duisburg Nord im Besitz von NRW.URBAN GmbH & Co KG und von wem wurde das Gelände zu welchem Preis übernommen?

2. Umfasst das Eigentum sämtliche Grundstücke, Gebäude und Anlagen etc. oder gibt es Ausnahmen?

3. Ist der sog. Teer-See nachwievor vorhanden und wenn ja in welchem Ausmaß – Größe, Breite, Tiefe, Kubikmeter o.ä.?

4. In der Vergangenheit soll es eine Teil-Entsorgung der Fa. Kluge gegeben haben, ist das korrekt, wenn ja wann und in welchem Umfang und warum nicht vollumfänglich?

5. 2015 gab es anscheinend Probleme mit der mögl. Kontamination von Grundwasser, ist das korrekt und wenn ja auch behoben worden oder nachwievor ein Problem?

6. Wer trägt die Kosten für die laufende Überwachung des Teer-Sees, wer welche Kosten bei Problemen und möglichen Schäden?

Trotz mehrfacher Versuche und Hinweise auf die Presseauskunftspflicht gemäß Pressegesetz NRW, Medienstaatsvertrag NRW wurde die Beantwortung der Fragen strikt abglehnt, weshalb ich mich im Laufe des Februar 2022 an das MHKBG wandte, da das Ministerium stellvertretend für das Land NRW, NRW Urban ist eine Landesbeteiligung, zuständig ist.

Ich wies daraufhin, dass ich von NRW Urban keine Auskünfte erhielt, weshalb sich Herr XXX zurückmeldete und schrieb, dass allein NRW Urban für die Antworten zuständig sei.

Daraufhin schrieb ich ihm eine neue Presseanfrage mit drei Fragen die sich nunmehr auf das Verhalten des MHKBG bezogen:

Wozu ist das Pressegesetz NRW da, wenn die oberste Behörde des Landes, also ein Ministerium oder die Regierung selbst nicht mehr Auskunft gibt, auch nicht zu bzw. über auskunftsverweigernde Beteiligungsfirmen?

Wird damit das Pressegesetz NRW nicht ausgehebelt und in seiner Wirkung verunmöglicht?

Was soll bzw. kann ich Ihrer Meinung nach nun veranlassen um von NRW Urban eine Auskunft zu bekommen, wenn diese unmißverständlich verweigert wird?

Seitdem verweigert mir Herr XXX ebenso jegliche Presseauskunft und wiederholte lediglich, dass er seiner Presseauskunftspflicht nachgekommen sei.

Ich habe also zu keiner meiner Presseanfragen bisher eine Auskunft erhalten, trotz eindeutiger Gesetzeslage.

Es mag ja sein, wie von Herrn XXX behauptet, dass er die Gesetzeslage kennt, aber er handelt nicht entsprechend.

 

Mit freundlichem Gruß

Michael Schulze

 

*Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung