Arbeitsagentur Duisburg antwortet nun doch auf meine Fragen

Nachdem mir die Arbeitsagentur-Pressestelle zuerst (nach dreimaliger Erinnerung) keine Antworten auf meine Fragen geben wollte und sich grundsätzlich und durchwegs auf den Datenschutz berief sowie einen Presseausweis verlangte, ich berichtete bereits, habe ich heute dann doch Antworten erhalten. Lesen Sie selbst:

Sehr geehrter Herr Schulz,

Danke für Ihre erneute Rückfrage.

Sie finden hier unsere Antworten auf Ihre Fragen, sofern sie unter Einhaltung des Datenschutzes möglich sind; Namenslisten versenden wir nicht.

1. Welche Arbeitsvermittlungen (Liste) werden bei der Arbeitsagentur Duisburg geführt und arbeiten mit ihr regelmässig zusammen (2021)?

Private Arbeitsvermittler stellen ihre Angebote in die Jobbörse; Bewerberinnen und Bewerber, die einen Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben, können sich an einen Privaten Arbeitsvermittler wenden und entscheiden dabei eigenständig
alle Informationen finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/private-arbeitsvermittlung

2. Welche Leistungen der Arbeitsagentur werden dabei in welcher Größenordnung (nominal/prozentual – 2021) in Anspruch genommen?

(Teilbezuschussung, Vollbezuschussung von Lohn/Gehalt und/oder Weiterbildung, von Aus- und Fortbildung, usw.)

Frei zugänglich finden Sie auf unserer Internetseite die Eingliederungsbilanz 2020 der Agentur für Arbeit Duisburg; erst mit Ende eines Jahres steht diese Auswertung zur Verfügung
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/duisburg/statistik

3. Um welche Kostenvolumina (in EURO) handelte es sich 2021 – aufgeteilt nach Bezuschussungen von Lohn/Gehalt, Weiterbildungen, Aus- und Fortbildungen und nach Zielgruppen z.B. Langzeitarbeitslose oder arbeitslose Migranten usw.?

siehe oben: Eingliederungsbilanz 2020 der Agentur für Arbeit Duisburg

4. Wie werden die Vermittlungsdienstleister und Leistungen kontrolliert, ausgewertet, bewertet?

alle Informationen hierzu finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/private-arbeitsvermittlung
https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung – hier finden Sie Informationen zur Zertifizierung

5. Werden auch klassische Leiharbeitsfirmen für die Arbeitsagentur tätig, wenn ja welche (Liste)?

Nein, es sind keine Leiharbeitsfirmen für die Agentur für Arbeit Duisburg tätig

6. Sind Ihnen folgende „Konstruktionen“ bekannt

6.1. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma, die vermittelt weiter an Dritte

6.2. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma die ein Tochterunternehmen der Arbeitsvermittlung ist, das vermittelt weiter an Dritte

6.3. Arbeitsvermittlung vermittelt an Leiharbeitsfirma die ein Tochterunternehmen ist, das vermittelt weiter an Dritte und leitende handelnde Personen in allen drei Firmen sind identisch

und wenn ja wie beurteilen Sie diese?

Diese Konstellationen sind uns nicht bekannt.

Ich füge Ihnen den Link zum Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit ein, an den Sie sich bei Fragen direkt wenden können.

Statistiken für Nordrhein-Westfalen:
Statistik-Service West
Tel.: 0211/4306-331
Fax: 0211/4306-470
E-Mail: Statistik-Service-West@arbeitsagentur.de

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Pressestelle Ruhrgebiet-West

 

Schlußbemerkungen:

Die Antworten sind leider größtenteils relativ unbefriedigend und mir liegen von anderer Seite Informationen vor die ein erneutes Nachfragen meinerseits notwendig erscheinen lassen.  Hier nochmals meine Rückantwort nachdem man mir zuerst nicht antworten wollte:

Guten Tag zurück Frau …,

dachte ich mir, dass Sie derart antworten. Und dafür brauchen Sie vier Tage?

Und ganz ehrlich wir haben doch soeben telefoniert, wollen Sie mich auf den Arm nehmen? Merkwürdig auch, dass Sie nun tel. nicht mehr erreichbar sind.

Was soll das mit dem Presseausweis, Sie sehen im Impressum dass ich der Verantwortliche bin, das muß reichen.

Ich erkenne an der Antwort, dass meinen Fragen eine gewisse Brisanz zugrunde liegt. Das habe ich geahnt. Nun habe ich die Bestätigung.

Die Fragen hätten teilweise (bis auf die Listen) durchaus beantwortet werden können, denn ein Datenschutzhindernis kann ich nicht überall erkennen.

Wobei ich mich frage, z.B. zu den Listen, wieso man auch als Arbeitssuchender nicht erfahren darf wer mit der örtlichen/zuständigen Arbeitsagentur zusammenarbeitet.

Versuchen Sie es bitte erneut.

Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze