NRW-Wirtschaftsministerium antwortet auf Fragen zur Eine-Million-EURO-Förderung für Stadt und DBI

Ich habe vor einigen Tagen eine Presseanfrage an den Staatssekretär Christoph Dammermann gestellt. Sie betraf den Förderbescheid den das Land NRW der Stadt Duisburg anläßlich des 5-Standorte-Programms in bezug auf den Kohleausstieg kürzlich überreicht hat. Angeblich soll es um einen Förderbeitrag für ein Projektbüro gehen. Ich berichtete bereits.

Heute kam aus dem Wirtschaftsministerium folgendes Antwortschreiben:

Sehr geehrter Herr Schulze,

Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Pressereferat weitergeleitet. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen antwortet Ihnen zusammenfassend wie folgt:

1.) Wie lautet der genaue Förderantrag den das Land von wem in Duisburg konkret erhalten hat?

2.) Wer hat über den Förderantrag entschieden?

3.) Wie hoch in EURO ist der bewilligte Förderbetrag für welchen Zeitraum?

4.) Für welche konkreten Massnahmen erfolgt die Zuwendung?

5.) An welche Auflagen ist die Zuwendung gekoppelt?

6.) Wie erfolgt eine Überprüfung ob das Geld „ordnungsgemäß“ verwendet wurde und wie ist sichergestellt, dass die Beträge nicht anderweitig genutzt werden?

Die Stadt Duisburg und die kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaft Duisburg Business & Innovation GmbH (DBI) haben jeweils bei Bund und Land die Förderung für die Einrichtung eines Projektbüros zur Vorbereitung und Umsetzung von Förderprojekten aus dem 5-StandorteProgramm in Duisburg beantragt. Die zweckgebundene Förderung umfasst im Wesentlichen die Einrichtung entsprechender Personalstellen bei der Stadt Duisburg und bei der DBI sowie jeweils ergänzend die Deckung entsprechend anfallender Sachausgaben. Die Stadt Duisburg und die DBI erhalten dafür für einen Zeitraum von vier Jahren insgesamt rund eine Million Euro von Bund und Land. Der Bund stellt knapp 610.000 Euro für die Stadt Duisburg und gut 290.000 Euro für die DBI bereit. Die Mittel kommen aus dem Bundesförderprogramm STARK (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten.

Details zum STARK-Förderverfahren, zur Förderrichtlinie, zur Antragsberechtigung, zur Förderfähigkeit, Fördergegenstand, Förderhöhe und Vieles mehr finden Sie auf dieser Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA:

https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Stark/stark_node.html

Um den finanziellen Eigenanteil der Fördernehmer möglichst gering zu halten, ergänzt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die Förderung zusätzlich um rund 34.000 Euro für die Stadt Duisburg und rund 16.000 Euro für die DBI aus Landesmitteln.

Die Förderung des Bundes wurde durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Förderung des Landes bewilligt. Die Bewilligungsbehörden von Bund und Land prüfen bei allen Zuwendungen gemäß den gesetzlichen Regelungen und Vorschriften die Verwendung der Mittel durch den Fördernehmer. Somit wird sichergestellt, dass die Fördermittel für den beantragten Zweck verwendet werden.

Die genauen Bezeichnungen der beantragten Förderprojekte lauten:

Projektbüro Stadt Duisburg: „Einrichtung eines Projektbüros für Fördermittelmanagement, Projektmanagement, Standort- und Immobilienentwicklung, welches zur Implementierung des 5-StandorteProgramms in Duisburg dient“

Projektbüro von der DBI: „Einrichtung eines Projektbüros zur Beratung von Anträgen zur Förderrichtlinie STARK“

Viele Grüße

 

Ministerium für Wirtschaft, Innovation,

Digitalisierung und Energie

des Landes Nordrhein-Westfalen

www.wirtschaft.nrw