Arbeitsagentur Duisburg antwortet nun doch – nicht so ganz ohne Hilfe bzw. Umweg

Nachdem ich mich mehrfach vergeblich bemüht habe Antworten auf drei Fragen von der hiesigen Arbeitsagentur zu erhalten (Fragen s.u.) gab es gestern eine Wendung. Da insbesondere bei Frage 1. lediglich stur auf den Datenschutz verwiesen wurde um keine dezidierte Antwort geben zu müssen, ich aber weiter im Glauben gelassen wurde es gäbe Listen, nachdem sich der GF der Agentur dann selbst einschaltete um mir sinngemäß auszurichten, dass nun aber Schluß sei mit Fragen nach Listen und ich daraufhin ein paar Hebel in Bewegung gesetzt habe, trafen gestern doch noch Antworten ein. Allerdings aus Düsseldorf.

Sehr geehrter Herr Schulze,

gerne beantworte ich nach Rücksprache mit der Agentur Duisburg Ihre Fragen:

1. Können Sie mir Listen zusenden in denen die Vermittlungsagenturen und Leiharbeitsfirmen genannt werden mit denen die Arbeitsagentur Duisburg regelmässig zusammenarbeitet bzw. in 2022 zusammenarbeitet? Wenn nein warum nicht?

Es gibt keine Zusammenarbeit. Kooperationen mit Unternehmen der Zeitarbeit bestehen nicht. Zeitarbeitsunternehmen können Ihre offenen Stellen wie jedes andere Unternehmen bei der Agentur für Arbeit anzeigen und werden dann neutral in Vermittlungsvorschlägen den Kundinnen und Kunden bekannt gemacht. Eine weitere Möglichkeit besteht auch für Zeitarbeitsunternehmen darin, ihre Stelle online unter www.arbeitsagentur.de/jobsuche bekannt zu machen. Sie kennen die Jobsuche vermutlich noch unter dem Namen Jobbörse.

Da es keine Zusammenarbeit gibt, können wir Ihnen auch keine Listen der Zusammenarbeit liefern.

Stellen, die Zeitarbeitsunternehmen bei der Agentur für Arbeit als zu besetzen melden, werden von der Agentur für Arbeit – wie auch alle anderen Stellenangebote – geprüft. Gegenstand der Prüfung ist, ob die Rahmenbedingungen stimmen, also zum Beispiel das angebotene Entgelt den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die Kriterien dieser Überprüfung unterscheiden sich je nach Branche. Erst danach kann eine solche Stelle in die vermittlerische Tätigkeit aufgenommen werden.

Einige Unternehmen der Arbeitnehmer*innenüberlassung (Zeitarbeit) sind auch in einem zweiten Geschäftsfeld aktiv: Sie sind private Arbeitsvermittler. Sie sprechen von „Vermittlungsagenturen“. Auch zwischen privaten Arbeitsvermittlern und der Agentur für Arbeit gibt es keine Kooperationen. Kundinnen und Kunden erhalten neutrale Vermittlungsgutscheine und können sich das Unternehmen, das sie bei der Arbeitssuche unterstützt, frei auswählen. Die Agentur für Arbeit ist zu Neutralität verpflichtet.

Da es keine Zusammenarbeit zwischen den Agenturen für Arbeit und den privaten Arbeitsvermittlungen gibt, gibt es auch hier keine Listen der Zusammenarbeit.

2. Geben Sie diese Liste an Arbeitslose, KundenInnen heraus (automatisch, auf Verlangen)? Wenn nein warum nicht?

Im Zuge der Vermittlungsvorschläge für Kundinnen und Kunden machen die Agenturen für Arbeit die bei ihnen angezeigten offenen Stellen den Kundinnen und Kunden bekannt, sofern sie zu den Berufen gehören, für die sich die Kundinnen und Kunden interessieren oder sofern diese auf das Profil unserer Kundinnen und Kunden passen.

3. Gibt es eine Trennung und ev. Konkurrenzsituation inhouse zwischen den Beratenden von Arbeitslosen und den Betreuenden von denjenigen (Unternehmen, Vermittlungsagenturen, Zeitarbeitsfirmen) die Jobs anbieten/vermitteln etc.?

Die Arbeitsvermittlungen in den Arbeitsagenturen betreuen die Arbeitnehmer-Kundinnen und Kunden. Die Stellenangebote von Unternehmen werden durch die Arbeitgeber-Services der Agenturen für Arbeit betreut.

Eine Konkurrenzsituation zwischen Arbeitsvermittlungen und Arbeitgeber-Services gibt es nicht. Ziel der Agenturen für Arbeit ist der Ausgleich am Arbeitsmarkt. Wenn Arbeitnehmer-Kundinnen und Kunden durch die Vermittlungstätigkeit der Arbeitsvermittlung eine passende Stelle finden, ist der Ausgleich hergestellt. Denn zugleich wurde dadurch eine bei der Agentur für Arbeit angezeigte freie Stelle besetzt.

Beide Einheiten in den Agenturen für Arbeit arbeiten dabei eng zusammen.

Unternehmen und Zeitarbeitsfirmen zeigen ihre Stellenangebote bei der Agentur für Arbeit an. Sofern diese gesetzeskonform sind (das wird geprüft), gehen diese Stellen in die Vermittlungstätigkeit der Arbeitsvermittlung als auch der Arbeitgeber-Services ein.

Davon sind die von ihnen sogenannten Vermittlungsagenturen zu unterscheiden. Diese bieten unabhängig von den Agenturen für Arbeit eine Dienstleistung an. Diese kann zum Beispiel durch die von den Agenturen für Arbeit ausgegebenen Vermittlungsgutscheine finanziert werden. Arbeitssuchende können diese Vermittlungsdienstleistung jedoch auch selbst finanziert in Anspruch nehmen.

Die Agenturen für Arbeit sind in jeglicher Hinsicht zu Neutralität verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen

der Bundesagentur für Arbeit

Düsseldorf

 

Schlußbemerkungen:

Der Vorgang ist Teil einer Recherche die sich auf das Thema Arbeitslose insbesondere Langzeitarbeitslose (wovon wir in Duisburg viele haben – leider) konzentriert. Das Thema ist mit dieser Runde noch nicht abgeschlossen.  An dem oben geschilderten Vorgang ist bemerkenswert, dass ich im Glauben gelassen wurde es gäbe die besagten Listen aber man würde sie aufgrund des Datenschutzes nicht rausrücken. Merkwürdig daran ist auch, dass der Pressesprecher der Bundesarbeitsagentur in Nürnberg mir gestern auf telefonische Nachfrage nicht den Link zumailen wollte wo ich die Sache mit dem Datenschutz nachlesen kann. Er „stammelte“ etwas von „online unter Statistik, müssen Sie selbst mal gucken“ – gefunden habe ich nichts.