Beschwerde bei der Bundesagentur in Nürnberg – Duisburger Arbeitsagentur antwortet nicht

Ich bin ja gewohnt dass die Stadt und ihre Beteiligungsfirmen mir ungern bzw. gar nicht antworten, es muß wohl an meinen Fragen liegen, aber anscheinend habe ich bei dem Themenkomplex „Leiharbeit im Zusammenhang mit Stadt/WBD/GfB und Werkstadt GmbH“ einen ziemlich wunden Punkt getroffen, denn auch die hiesige Arbeitsagentur die vorher zumindest einigermaßen willig war und auch die Regionalstelle NRW in Düsseldorf, vorher ebenso willig, haben nun komplett auf stur geschaltet. Nicht mal ein Pieps ist zu vernehmen.

Deshalb habe ich mich nun an die Zentrale in Nürnberg gewandt. Und wenn das nicht hilft wende ich mich an Hubertus Heils Ministerium.

Guten Morgen,

bereits zum vierten Mal (inkl. drei Erinnerungsmails) habe ich die Arbeitsagentur Duisburg sowie die NRW-Regionalstelle Düsseldorf vergeblich angeschrieben und um die Beantwortung von Pressefragen gebeten.

Meine konkrete Presseanfrage finden Sie jenseits der ***-Linie weiter unten angefügt.

Ich verwiese darauf, dass sich sowohl die KollegenInnen in Duisburg als auch in Düsseldorf an die geltenden Gesetze wie Pressegesetz NRW und Medienstaatsvertrag NRW halten sollten, die beide zu Auskünften verpflichten. In diesem Fall gibt es noch nicht einmal eine Reaktion von beiden.

Ich bitte Sie daher sich darum zu bemühen dass ich Antworten erhalte und mir zu erklären warum Duisburg und Düsseldorf nicht reagieren.

Meine Anfrage richtete ich an diese Pressestellen/-mailadressen:

_BA-Essen-Pressestelle-Ruhr-West <Essen.Pressestelle-Ruhr-West@arbeitsagentur.de>

_BA-Nordrhein-Westfalen-PresseMarketing <Nordrhein-Westfalen.PresseMarketing@arbeitsagentur.de>

Herzlichen Dank.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin
Michael Schulze

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Guten Morgen,

ich habe folgende Presseanfrage.

Meine Fragen lauten:

1. Ist Ihnen bekannt, dass die Stadt Duisburg zu 100% Gesellschafterin der Wirtschaftsbetriebe Duisburg(WBD) ist, dass die WBD 100% an der Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB) hält und diese wiederum 100% an der Werkstadt GmbH und ist Ihnen bekannt, dass der Vorstand der WBD Herr Uwe Linsen auch Geschäftsführer der GfB ist?

2. Ist Ihnen bekannt, ob die Werkstadt GmbH Leiharbeit/Zeitarbeit betreibt (Teilbereich) und dafür offiziell auch lizensiert/zertifiziert ist?

3. Ist Ihnen bekannt, ob dieser Teilbereich ausschließlich an die WBD Personal verleiht?

4. Ist es richtig, dass es geltenden Gesetzen (u.a. AÜG) zuwiderliefe falls die WBD eine ausgeliehene Person nicht mehr einsetzen will und diese durch die Werkstadt GmbH an keinen anderen Entleiher verliehen wird/werden kann (falls 5. zutreffend ist)?

5. Ist Ihnen bekannt welchen Sinn diese Dreieckskonstruktion zwischen WBD, GfB und Werkstadt GmbH macht und wie sich dies auf Ihre Tätigkeit also die Vermittlung von Arbeitslosen konkret auswirkt?

6. Ist Ihnen bekannt, ob die an die WBD ausgeliehenen Personen lediglich den niedrigsten Vergütungstarif erhalten und sobald die Frist zu einer möglichen Tariferhöhung oder auch Dauereinstellung/übernahme (beim Entleiher) ansteht eine „Rückgabe“ an die Werkstadt GmbH erfolgt oder bei der Arbeitsgagentur wieder als arbeitslos (an)gemeldet werden?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP
Stadtmagazin
Michael Schulze