Die Initiative gegen die Bebauung in Rahm (Naturerhalt Rahmerbuschfeld) ist weiter aktiv und weist aktuell daraufhin, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen gegen die Bebauung beim RVR diese Woche abläuft.
So lautet es auf der Website der Initiative unter „Aktuelles“
http://naturerhalt-rahmerbuschfeld.de/#aktuelles
wie folgt (Zitat):
Der Countdown läuft! Muster zur Stellungnahme für den RVR zum Downloaden
Der Countdown läuft! Letzte Einwände zur Rettung des Rahmerbuschfeldes beim RVR bis 29.04.2022 einreichen!!!
Liebe Naturfreunde des Rahmerbuschfeldes,
die geplante Umwandlung (Zerstörung) des Landschaftsschutzgebietes Rahmerbuschfeld in ein Baugebiet (ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich) durch den Regionalverbund Ruhr (RVR) steht unmittelbar bevor. Doch bis zum 29ten April können beim RVR noch Einwände dagegen erhoben werden. Der große Einfluss der vielfältigen und intensiven Einwände gegen den Bebauungsplan bei der Stadt letzten Sommer sollte uns alle nochmal hoch motivieren diese letzte Einspruchsmöglichkeit beim RVR zu nutzen, um eine Umschreibung des Landschaftschutzgebietes zu verhindern.
Auf vielfachen Wunsch haben wir einige Hinweise zusammengestellt und ein Muster zum Verfassen der Stellungnahme dem Anhang beigefügt. Die Stellungnahme muss keinen formellen oder inhaltlichen Anforderungen genügen. Sie können eine persönliche Betroffenheit schildern oder erläutern, warum Sie es wichtig finden, dass die Natur dieser Grünfläche mit Pferdekoppel für künftige Generationen zu erhalten ist und nicht für unnötige Bebauungen geopfert werden soll.
Durch möglichst zahlreiche Einsprüche und Einwände gegen diesen Regionalplan besteht die Möglichkeit, dass landschaftlich absolut schützenswerte Rahmerbuschfeld vielleicht zu retten.
Deshalb bitten wir Sie um Unterstützung bis zum 29.04.2022 unter der folgenden Adresse Einwände zu erheben:
Regionalverbund Ruhr (RVR)
Referat 15 – Regionalplanungsbehörde
Postfach 103264
45032 Essen
oder per E-Mail an: regionalplanung@rvr.ruhr
In der Stellungnahme sollte unbedingt das zutreffende Kartenblatt 25 und die Örtlichkeit Dui_ASB_01_A, Rahmerbuschfeld, Duisburg Rahm, genannt werden.
Ein Download der zugrunde gelegten Dokumente des RVR ist möglich unter:
https://www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung/zweite-beteiligung/
Machen Sie dafür bitte auch im Bekannten- und Freundeskreis Werbung!
Auch die Anzahl der Stellungnahmen zählt!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld