Das was an die Bundesparteien ausgeschüttet werden darf und aufgrund von Wählerstimmen(Bundestagswahlen, Landtagswahlen), Beiträgen und Kleinspenden berechnet wird, ist in Deutschland grundgesetzlich festgelegt. Der Betrag beläuft sich gedeckelte 165 Mio. EURO für alle Parteien.
Im Sommer während der Fussball-WM hat die Groko-Mehrheit jedoch einen 25 Mio. EURO Aufschlag per Gesetz flugs durchgesetzt. SPD und CDU erhalten demnach je 8 Mio. EURO mehr trotz Wahlverlusten, die anderen Parteien zusammen 9 Mio. EURO mehr. Doch die wollen das Geld gar nicht.
Nur ein CDU-Abgeordneter war dagegen sowie die Oppositionsparteien.
Gegen das neue Gesetz klagt nun eine Düsseldorfer Professorin für Parteienrecht vor dem Bundesverfassungsgericht.
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