Interview-Wunsch: Polizei antwortet auf Nachfrage nach Bevorzugung der RP

Auf meine Beschwerde warum denn die RP nach der Schiesserei in Hamborn ein Interview mit dem Polizeipräsidenten bekam und ich bzw. DUISTOP trotz meiner frühen Anfrage vom 6. Mai nicht, bekam ich gestern eine Antwort.

Hier vorab mein Schreiben:

Guten Abend,

und Danke für Ihre Antworten (Anmerkung: Ich konnte lediglich einige Fragen schriftlich einreichen die beantwortet wurden. Ich berichtete bereits.), die leider ziemlich standardisiert ausfallen.

Was ich jedoch nicht verstehen und auch nicht akzeptieren kann, ist die Abweisung meiner Interviewanfrage durch Sie bzw. Herrn Dierselhuis, während heute in der RP ein Interview mit ihm erscheint.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-polizeipraesident-dierselhuis-ueber-die-schiesserei-in-hamborn_aid-69808205 [rp-online.de]

Es mag ja durchaus sein, dass nicht alle Anfragen erfüllt werden können, aber dann bitteschön möchte ich erfahren nach welchen Kriterien denn Ihre Auswahl erfolgt.

Ich verweise dazu ausdrücklich auf das Pressegesetz NRW aber auch auf Gesetze die eine Gleichbehandlung garantieren sollen.

Und es wäre sehr nett, wenn ich Sie an diese Anfrage nicht erneut zweimal erinnern muß.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin

Michael Schulze

 

Hier die Antwort darauf von der Polizei Duisburg:

Sehr geehrter Herr Schulze,

ich darf Ihren Hinweis auf das Pressegesetz NRW dahingehend aufnehmen, dass wir unserer Verpflichtung nach § 4 des LPresseG NRW regelmäßig dadurch nachkommen, dass wir Anfragen von Medienvertretern schriftlich (per E-Mail oder postalisch) sowie mündlich (telefonisch, persönlich, per O-Ton oder Hintergrundgespräch) beantworten. Im Falle der in Abs. 2 benannten Ausnahmen behalten wir uns vor, Anfragen auch abschlägig zu bescheiden; ein weiterer Grund dafür kann beispielsweise die Pressehoheit der zuständigen Staatsanwaltschaft sein. In welchem Umfang und auf welchem Weg wir Anfragen beantworten, behalten wir uns – abhängig von Themen und Ressourcen – vor.

In Ihrer ersten E-Mail hatten Sie die Möglichkeit einer schriftlichen Beantwortung angeboten, so dass wir davon Gebrauch gemacht haben.

i.A.

Polizeipräsidium Duisburg

Leitungsstab

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit