In eigener Sache – nicht ganz – Fragen an den WDR

DUISTOPs aufmerksame Leserschaft weiß um meine weiterhin andauernden Probleme von der Stadtverwaltung und auch von den zahlreichen städtischen Beteiligungsunternehmen Presse-Auskünfte zu erhalten. Das habe ich bereits mehrfach thematisiert und trotz der Gefahr zu langweilen, ich tue es erneut.

Nun habe ich die KollegenInnen vom WDR angeschrieben um zu erfahren wie es denn dort läuft in puncto Presseauskünfte, besonders in Bezug auf die hauseigenen beiden kritschen TV-Flagschiffsendungen „Monitor“ und „plusminus“. Hier meine heutige Anfrage:

Guten Abend,

ich habe folgende Presseanfrage.

Mit Monitor und plusminus hat der WDR zwei reichweitenstarke und bundesweit bekannte kritische TV-Formate.

Es kommt immer wieder vor dass es Sendungen gibt in denen geschildert wird dass die Recherche mit einer Auskunftsverweigerung seitens befragter Behörden endet.

In NRW gilt das Pressegesetz in dem festgelegt ist, dass Behörden Presseauskünfte zu erteilen haben.

In der Regel erfährt man nicht ob die Recherchen von Monitor- und plusminus-Redaktionen bei der Nicht-Auskunft endeten oder ob im Nachgang die Presseauskunft dennoch auf juristischen Wege „erstritten“ wurde.

Meine Fragen:

Wieviele Presseauskunftsklagen hat der WDR mit Bezug auf Auskunftsverweigerungen von NRW-Behörden und/oder auch staatlichen und städtischen Beteiligungsunternehmen die der Daseinsfür- und -vorsorge dienen in den letzten zehn Jahren eingereicht?

Und: In wievielen Fällen wurden vergleichbare juristische Schritte eingeleitet, wie z.B. Inanspruchnahme von AnwältenInnen um Auskünfte zu erlangen, auch ohne dass es abschliessend zu einem Verfahren kam?

Gibt es Fälle in denen es zu einem Urteil kam? Dann bitte ich um Nennung des jeweiligen gerichtlichen Aktenzeichens.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze