LoPa-Unglück: Fragen zum 1. Hilfsfonds beantwortet

Anläßlich der Pressemitteilungen die in den letzten Tagen bzgl. des 2. Hilfsfonds für Opfer und Hinterbliebene des LoveParade-Unglücks veröffentlicht wurden, habe ich das Innenministerium NRW und dann aufgrund der Zuständigkeit die Unfallkasse angeschrieben. Mich interessiert der 1. Hilfsfonds.

Hier zuerst meine Anfrage zum 1. Hilfsfonds und darunter die entsprechenden Antworten, die übrigens sehr schnell gegeben wurden:

Guten Abend,

bzgl. der Hilfsfonds für Opfer und Hinterbliebene des LoveParade Unglücks in Duisburg 2010 habe ich folgende Fragen:

Zum 12. Gedenktag am letzten Sonntag wurde nochmals in der Presse an den 2. Hilfsfond erinnert, der Ende 2020 aufgelegt wurde und der noch bis 2023 „läuft“.

Bitte nennen Sie mir die Eckdaten des 1. Hilfsfonds dessen Abwicklung abgeschlossen sein müsste:

Start und Laufzeit(Ende)

Gesamtsumme in EURO

Personenanzahl an die ausgezahlt wurde

min. und max. Auszahlung an Personen

An wen wurde aus welchen Gründen ausbezahlt?

Wer entschied über die Anerkennung und über die Auszahlung?

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

Michael Schulze

 

Hier das Antwortschreiben:

Sehr geehrter Herr Schulze,

Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet.

Der 1. Hilfsfonds Loveparade (sog. „Soforthilfe“) wurde im August 2010 von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen installiert und endet am 31. Dezember 2023*. Mit der Verwaltung des Hilfsfonds wurde die Unfallkasse NRW beauftragt, welche im Rahmen der Vorgaben des Landes NRW über die eingereichten Anträge entscheidet und die Zahlungen abwickelt.

Die Gesamtsumme des 1. Hilfsfonds betrug rund 2.060.000Euro. Darüber hinaus gehende Auszahlungen werden aus dem 2. Hilfsfonds Loveparade getätigt.

Anspruchsberechtigt sind die Hinterbliebenen der 21. Todesopfer und Verletzte, die sich aufgrund von bei der Loveparade erlittenen Verletzungen mehrere Tage in stationärer Behandlung befanden. Außerdem wurden teilweise Kosten für Hinterbliebenentreffen der Stiftung Notfallseelsorge und der Stadt Duisburg erstattet.

Stand 31.03.2022 wurden 117 Verletzte und die Hinterbliebenen der 21. Todesopfer entschädigt. Abhängig von der Dauer des stationären Aufenthalts erhalten Verletzte bis zu 20.000 Euro aus dem Hilfsfonds. Pro Todesfall wurden im Regelfall 20.000 Euro an die Hinterbliebenen gezahlt.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen vollumfänglich beantworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Referentin Stabsstelle Selbstverwaltung und Controlling

 

*Beide Hilfsfonds enden am 31.12.2023.