Bezirksregierung antwortet sehr schnell auf Anfrage zu PAK-Verseuchungen an Schulen

Vorgestern Abend habe ich eine Presseanfrage an die Bezirksregierung in bezug auf PAK-Belastungen an Schulen gestellt. Anlaß dafür ist das Vorhaben von Stadt und IMD die Schule an der Gneisenaustrasse zu sanieren, insbesondere den Fußboden – wegen PAK-Belastungen. Die ehemalige Hauptschule soll künftig weiter genutzt werden nachdem der Schulbetrieb vorerst im Frühjahr/Sommer diesen Jahres auslief.

Ich berichtete bereits ausführlich. Auch darüber, dass sich für mich die Frage ergab, warum denn jahrzehntelang das PAK-Problem nicht angegangen wurde und somit die ehemaligen Schulkinder und Lehrkräfte den Giften ausgesetzt waren.

Dazu habe ich eine Anfrage an die Stadt gestellt, bisher unbeantwortet, und an die Bezirksregierung. Letztere hatte 2006 die Kommunen in NRW auf das Problem hingewiesen und auch auf die Verpflichtung der Schulträger (Kommunen) für Abhilfe zu sorgen.

Nachfolgend zuerst die Anfrage an OB Link, dann die Anfrage an die Bezirksregierung und ganz unten deren heutige Antwort.

An den OB von Duisburg Herrn Sören Link:

Guten Abend Herr Link,

die ehemalige Hauptschule an der Gneisenaustrasse soll weitergenutzt und deshalb saniert werden, vorerst aufgrund von PAK-Belastungen der Fußböden.

Harz-Aufbringungen sollen in einem ersten Schritt die Ausdünstungen der als krebserregend eingestuften PAK stoppen.

Die Schule wurde 1910 errichtet und bis in die 1970er Jahre wurden Klebstoffe auf Teerbasis verwendet, dies ist lange bekannt. Deshalb wurde die Stadt u.a. 2006 von der Bezirksregierung informiert und angehalten sich um die Sanierungen diesbezüglich zu kümmern – verpflichtend.

https://www.brd.nrw.de/system/files/migrated_documents/media/document/2006-04/innenraumbelastungen_in_schulen.pdf

Meine Fragen:

Warum wird die Schule an der Gneisenaustrasse erst jetzt saniert?

Waren die PAK-Belastungen bereits lange bekannt, wenn ja seit wann und warum wurde nichts unternommen?

Welche Schulen sind bereits auf diese Belastungen überprüft worden aber noch sanierungsbedürftig (Liste)?

Welche Schulen wurden aufgrund der selben Belastungen bereits saniert (Liste)?

Wer (Amt, Dezernat, Personen) ist für diese Angelegenheiten zuständig bzw. zuständig gewesen?

Ergeben sich aus den Unterlassungen strafrechtliche Konsequenzen?

Gruß

DUISTOP

Michael Schulze

 

Anfrage bei der Bezirksregierung:

Guten Abend,

beigefügte Presseanfrage habe ich heute an den OB von Duisburg gemailt. (s.o.)

Darin geht es u.a. um ein Schreiben aus Ihrem Hause an alle Kommunen im Jahr 2006 die Schulen betreffend – konkret: Belastungen in Innenräumen u.a. PAK:

https://www.brd.nrw.de/system/files/migrated_documents/media/document/2006-04/innenraumbelastungen_in_schulen.pdf

Meine Fragen an Sie:

Ist seit 2006 von Ihnen nochmals in der Sache nachgefasst worden?

Haben Sie Listen von sanierten Schulen?

Wie gehen sie mit Städten um in denen nichts passiert ist bzw. nichts veranlasst wurde – wie zB in Duisburg?

Und: Haben sich Städte und dort handelnde Personen durch Unterlassungen (Nicht-Beseitigungen von Belastungen) strafbar gemacht?

Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin

Michael Schulze

 

Hier die schnelle Anwort aus Düsseldorf von heute:

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das von Ihnen zitierte Schreiben war als reine Information an die Kommunen gedacht. Es war nicht vorgesehen, das Thema weiter zu verfolgen, da die Zuständigkeit bei den Schulträgern lag.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Bezirksregierung Düsseldorf

 

Schlußbemerkungen:

Tja, da macht sich die Bezirksregierung aber einen sehr schlanken Fuß. Denn selbst wenn es sich 2006 nur um eine Information handelte die sie an die Kommunen sandte, so habe ich mit der Beifügung meiner aktuellen Anfrage an die Stadt doch eindeutig auf Mißstände hingewiesen, wenn jetzt erst eine PAK-Sanierung erfolgen sollte und dies bisher unterlassen wurde.

Für mich ergeben sich eindeutig Hinweise auf strafbares Handeln durch Unterlassen, da Schulkinder und Lehrkräfte gesundheitlich gefährdet wurden, trotz eindeutigem Wissen darum.