Polizei und Innenministerium halten sich anscheinend lieber nicht ans Pressegesetz und nicht ans Grundgesetz

Genau seit einem Monat versuche ich nun schon von der Polizei NRW und dem zuständigen Innenministerium eine Stellungnahme auf eine relativ simple Fragestellung zu bekommen. Also zumindest ich halte die Sache für simpel, die Gegenseite wohl eher nicht. Über das Thema hatte ich bereits berichtet, dies ist also ein Update.

Am 3. Februar erhielt ich von der Polizei Duisburg folgende Antwort auf eine Anfrage:

Sehr geehrter Herr Schulze,

die verschiedenen Möglichkeiten, mit denen die Polizei ihrer Verpflichtung nach § 4 des LPresseG NRW nachkommt, habe ich Ihnen bereits in der Email vom 25.05.2022 erörtert.

Ergänzend hierzu (und damit nehme ich auf Ihre Mail vom 31.01.2023 Bezug) sind (bei überregional bedeutsamen Sachverhalten) Pressekonferenzen denkbar, zu denen per ots eine Einladung an alle Journalistinnen und Journalisten versendet würde (ggf. mit Akkreditierung). Abseits davon sind zur Informationsübermittlung auch Hintergrundgespräche (ohne Berichterstattung), Arbeitstreffen oder Empfänge denkbar. Hier behalten wir uns die Teilnahme ausgewählter Medienvertreter anlassbezogen vor.

Bei den zurückliegenden Neujahrsempfängen (coronabedingt haben wir mehrere Jahre ausgesetzt) ergingen unsererseits Einladungen an Redaktionsleiter/innen der Medien, mit denen wir arbeitstäglich intensive Kontakte hatten und die dadurch maßgeblich den Inhalt unserer Arbeit bestimmten. Gerade deshalb war uns hier im Sinne effizienter Arbeitsabläufe ein Feedback sehr wichtig. Das wäre konterkariert worden, wenn wir den Teilnehmerkreis beliebig erweitert hätten. Ich bitte daher um Verständnis, dass wir das o.g. Procedere auch zukünftig so beibehalten. <ENDE>

Ich fasse die Antwort mal mit meinen Worten kurz zusammen:

„Wir mögen Sie nicht und bevorzugen lieber bestimmte MedienvertreterInnen die wir auch zu bestimmten und besonderen Anlässen einladen.“

Dies ist natürlich in DUISTOP-Schulze-Sprech extrem verkürzt und gedeutet, aber ich überlasse es gerne allen Lesenden sich selbst ein  Urteil zu bilden.

So ganz ohne ist die Sache allerdings nicht, denn  ich antwortete am 6. Februar wie folgt:

Sehr geehrter Herr …,
ich komme zurück auf Ihre letzte Antwort und mein Anliegen.
Es geht nicht um die Erörterungen von möglichen Auslegungen des § 4 des LPresseG NRW oder des Medienstaatsvertrages NRW.
Ihnen dürfte bewusst sein, bereits in meiner Frage erhielten Sie dazu eine Steilvorlage, dass Ihre Antwort gegen einen fundamentalen Sätze im Grundgesetz verstösst die die Gleichbehandlung garantieren sollen.
 
Zu meiner Motivation:
Es geht um die Information aller interessierten BürgerInnen durch die PressevertreterInnen aller Medien, hier vor Ort sind es ja nicht so viele. Es kann nicht sein, dass Sie bzw. die Polizei lediglich „ausgesuchte“ MedienvertreterInnen, ev. nur Ihnen bzw. ihr genehme, über die Arbeit/Entwicklung der Polizei informieren. Sie vertreten zudem eine besondere Behörde und vor allem kein privates Unternehmen. Sie können gerne Empfänge sowie Feierlichkeiten durchführen, wobei dies schon in Frage gestellt werden müsste (dazu gibt es bereits Rechtsauffassungen und -kommentierungen – u.a. auch zum Einsatz von Werbemitteln etc.), aber dann eben nicht nur mit ausgewählten PressevertreternInnen. Auch ist es Ihnen ungenommen, reine Hintergrundgespräche ohne Berichterstattung zu führen, was jedoch eine merkwürdige Formulierung darstellt die an Hinterzimmer erinnert.
Es ist m.E. aber immer Ihre Pflicht, allen MedienvertreternInnen im Sinne der Gleichbehandlung, sämtlichst alle Informationen in welcher Form und bei welchem von Ihnen generierten Anlaß zukommen zu lassen.
Was anderes ist es, wenn ein Medium sich gezielt an Sie wendet, dann könnte u.U. eine individuelle Behandlung gegeben sein. Es sei denn daraus ergäbe sich ev. ein Anlaß wiederum alle anderen zu informieren. Wie bereits betont hat die Polizei presserechtlich grundsätzlich anders zu handeln als z.B. ein privates Unternehmen.
Kurzum: Es sollte Ihnen ein Feedback von allen MedienvertreternInnen wichtig sein, nicht nur das von sog. „gepflegten Kontakten“. Gerade ein breites Feedback auch von anderen PressevertreternInnen, die die Dinge auch mal anders betrachten und angehen, bringt doch erst Erkenntnisse für effiziente Arbeitsabläufe. Was heißt denn dieses effiziente Wirken wäre nicht möglich, würden Sie den Kreis beliebig erweitern. Was soll „beliebig“ bedeuten, ist dies eine persönliche Wertung? Ich betrachte mich nicht als beliebig in meiner Funktion als Herausgeber und verantwortlicher Redakteur.

Ich bitte im Sinne der Gleichbehandlung nochmals um die Aufnahme in Ihren Presseverteiler sowie die Berücksichtigung bei allen Veranstaltugen, Einladungen usw.

Ausserdem möchte ich wissen ob Ihre Mail lediglich Ihre eigene Auffassung wiederspielt oder die Ihres Vorgesetzen, oder des Polizeipräsidenten?  Ist es eine grundsätzliche Dienstanweisung?
Ich behalte mir vor mich id.S. an das Innenministerium und Herr Minister Reul direkt zu wenden.
<ENDE>
Tja und den letzten Satz habe ich dann auch in die Tat umgesetzt und das Innenministerium, die oberste Polizeipressestelle in NRW sowie Herrn Reul angeschrieben. Insgesamt 4mal und dann auch noch zigmal jeweils dort angerufen.
Angeblich sei die Sache in der Staatsklanzlei gelandet, so eine zwischenzeitliche Telefonauskunft- ach ja und man hätte so viel zu tun. Mit anderen Worten, ich warte seit Wochen auf eine Stellungnahme ob sich das Innenministerium, die oberste Polizeibehörde in NRW und auch Herr Reul der Meinung anschliessen die die Polizei Duisburg hat, nämlich bestimmte PressevertreterInnen zu bevorzugen und mich aussen vor zu lassen.
Was mit dem Pressegesetz NRW nicht vereinbar ist, aber auch nicht mit dem demokratischem Grundsatz der Gleichbehandlung.