Task Force Schrottimmobilien: Antworten der Polizei

Bereist mehrfach hatte ich die Stadt bzw. den OB als Verantwortlichen für die sogenannten Task Force Einsätze bei Zwangsräumungen angefragt, u.a. dazu wie die Einsätze genau ablaufen usw. usf. Wie gewöhnlich bekam ich niemals eine Antwort geschweige denn eine Reaktion. Auch unter den Parteien und Fraktionen im Rat sind die Einsätze umstritten, aber anscheinend kommen auch kritische Ratsmitglieder nicht beim OB durch, bekommen keine Antworten, werden vertröstet usw. usf.

Nun habe ich mal einen Versuch bei der Polizei unternommen um mehr zu erfahren, da auch in diesem Jahr die Zwangsräumungen fortgeführt werden. Sie leistet Amtshilfe und ist bei den Einsätzen jeweils vor Ort. Heute erhielt ich abschliessende Antworten.

Hier meine Anfrage in einem ersten Anlauf:

Guten Tag,

erst kürzlich gab es erneut eine Hausräumung in Hochfeld. Grundlage sind angebliche städtische Anordungen die angeblich auf Feststellungen der baubedingten Gefährdungen der AnwohnerInnen basieren.

Diese Räumungen finden in Duisburg regelmässig auch unter Einbeziehung der Polizei statt.

Da die Stadt Duisburg mir keinerlei Angaben zu diesen Vorgängen und zu den Vorfällen macht (auch nicht zu den tatsächlichen Gründen), wende ich mich an Sie.

So würde ich gerne wissen wie ein solcher Einsatz in Zusammenarbeit mit der Stadt von Anfang bis Ende abläuft und ob Ihnen jeweils eine ausführliche Begründung für Einsätze vorliegt.

Frage:

Gibt es die Möglichkeit mir dies in relativen Einzelheiten, Zeitabfolgen etc. zu schildern und gibt es auch die Möglichkeit als Presse einen solchen Einsatz transparent live mitverfolgen zu können, selbstverständlich unter Einhaltung der ev. notwendigen Schweigepflichten?

Wenn nicht so bitte ich um eine Begründung mit Hinweisen auf entsprechende Gesetze, Verordnungen etc.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg
Michael Schulze

 

Hier die Antwort der Polizei auf den ersten Anlauf:

Guten Tag Herr Schulze,

die Polizei Duisburg unterstützt im Rahmen der Amtshilfe die Stadt Duisburg bei den Task-Force-Einsätzen.

Die Organisation, der Umfang und die Bestimmung der Örtlichkeiten in dieser Angelegenheit liegen in den Händen der Stadt.

Aus diesem Grund können wir Ihnen die an uns gerichtete Frage nicht beantworten.

Mit freundlichem Gruß

Polizeipräsidium Duisburg

 

Und hier mein zweiter Anlauf:

Guten Morgen

und danke für die prompte Antwort.

bitte übersenden Sie mir eine Liste der Task Force Einsätze bei der Polizei im Rahmen der Amtshilfe für die Stadt Duisburg in den letzten fünf Jahren (seit 1.1.2017) beteiligt war.

Bitte mit Angaben zum Zeitpunkt, Ort und einer kurzen Beschreibung des Amtshilfeersuchens sowie entsprechender Vorkommnisse die einen jeweiligen Polizeieinsatz im Nachhinein rechtfertigten.

Ausserdem bitte ich darum mir mitzuteilen wie die Polizei jeweils feststellt, dass bei einer Amtshilfe Gesetze, Verordnungen usw. eingehalten werden und dass zB eine Räumung nicht rechtswidrig ist.

Mit freundlichem Gruß

DUISTOP

Stadtmagazin für Duisburg

 

Abschliessend die Antwort der Polizei aus dem zweiten Anlauf:

Sehr geehrter Herr Schulze,

seit 2016 hat die Polizei Duisburg in 124 Fällen auf Anforderung der Stadt Duisburg im Rahmen der Task Force „Schrottimmobilien“ Amtshilfe geleistet. Wie bereits mitgeteilt, liegen Organisation und Objektauswahl in den Händen der Stadt, insofern darf ich Sie bezüglich Ihrer Fragen zu Einsätzen dorthin verweisen.

Die rechtliche Grundlage für Amtshilfeersuchen ergibt sich aus Artikel 35 GG. Die im Rahmen der Einsätze getroffenen Maßnahmen der Polizei sind vielfältig und beziehen sich im Wesentlichen auf Identitätsfeststellungen (Meldeverhältnisse angetroffener Personen), Festnahmen (z. B. bei Feststellung ausländerrechtlicher Verstöße / illegalem Aufenthalt / vorliegenden Haftbefehlen), Fertigung von Berichten (z. B. bei Ausschreibungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Aufenthaltsermittlung) und Anzeigen (z. B. bei der Feststellung von Btm-Delikten) sowie auf die Unterstützung bei der Räumung eines Wohnhauses, wenn das Rechtsamt der Stadt diese angeordnet hat. Hier sind keine Fälle bekannt, bei denen nicht auf der Grundlage geltenden Rechts entschieden oder gehandelt wurde.

i.A.

Polizeipräsidium Duisburg

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit