UPDATE: Droht einer städtischen Beteiligungsgesellschaft die Insolvenz? Kein Dementi.

Nachfolgende Eilmeldung hatte ich vorgestern veröffentlicht. Beim in Frage kommenden Unternehmen sowie bei der Stadt als Gesellschafterin hatte ich sofort eine Anfrage gestellt. Bis heute um 16 Uhr kam keinerlei Antwort, demzufolge auch kein Dementi.

Zwei InformantenInnen hatten mich unabhängig voneinander auf gewisse Vorkommnisse hingewiesen die auf enorme Probleme beim betreffenden Unternehmen hindeuten.

Ich habe mir zudem diverse Bilanzen angeguckt und eindeutig zusätzliche Hinweise entdeckt.

Und was sagt das Insolvenzrecht?

Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans (…) ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen.

Hier der Artikel von vorgestern:

Wie mir gestern am frühen Abend aus zwei unterschiedlichen Quellen, aber offiziell noch vollkommen unbestätigt, zugetragen wurde, soll sich eine für die Duisburger Infrastruktur und Entwicklung wichtige Beteiligungsgesellschaft der Stadt in finanzieller Schieflage befinden.

Angeblich habe eines der grössten Geldhäuser vor Ort sich aus mindestens einer Kreditlinie verabschiedet und/oder eine weitere Kreditlinie verweigert.

Grund sei, so die InformantenInnen, sei eine drohende Insolvenz der Kreditnehmerin. Eine Pleite würde dem Finanzinsitut u.U. die Bilanz verhageln, und/oder die Verantwortlichen entsprechend belasten, wenn sie ihren Handlungs- und Aufsichtspflichten nicht rechtzeitig nachkommen würden.

Ich kenne die Namen der Beteiligten und werde bei ihnen jeweils anfragen, ebenso bei der Stadt.

Ich gehe nicht davon aus, dass es sich um einen Fake handelt, der lediglich  mich und DUISTOP in die Irre leiten oder gar diskreditieren soll.

NACHTRAG:

Möglich ist auch, dass die Stadt ihrer Beteiligung keine „frischen Mittel“ mehr geben will oder kann.