Hamburg: Kuschende Grüne, Grundgesetz und Demokratie – der Fall Miriam Block

Die Hamburger Grüne Miriam Block wurde just aus allen Fraktionsämtern gejagt – von ihren eigenen Leuten. Und nicht weil sie irgendwas Schlimmes verbrochen hat, nein, sie hat sich lediglich auch als Mitglied der Hamburger Bürgerschaft demokratisch und grundgesetzkonform verhalten.

Sie hat nämlich der Partei die Gefolgschaft verweigert die sich geschlossen der SPD-Fraktion anschliessen will um einen NSU-Fall nur wissenschaftlich aber nicht per Untersuchungsausschuss aufklären lassen will.

Block ist der Meinung ein Untersuchungsausschuss wäre sinnvoller weil sie dadurch eine bessere Aufklärung erwartet.

https://taz.de/Hamburger-Gruene-stimmt-fuer-NSU-Aufklaerung/!5929804/

https://www.tagesschau.de/inland/regional/hamburg/hamburg-gruene-fraktion-100.html

Hier für alle die dazu passende Stelle aus dem Grundgesetz, die auch auf Ratsmitglieder und Mitglieder von Bürgerschaften wie in Hamburg und auch Bremen übertragbar ist:

Art. 38 GG (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Ähnliche Vorkommnisse in anderen Parteien, in anderen Städten und Kommunen sind natürlich nur rein zufällig. HohoHahaHihi.