Bundestransparenzgesetz: Schreiben an die Verantwortlichen – nicht an die Regierung

Die amtierende Ampelkoalition hat 2021 im Koalitionsvertrag das sogenannte Bundestransparenzgesetz angekündigt bzw. sich quasi dazu „verpflichtet“ es in der laufenden Legislatur auf den Weg zu bringen. Es soll das bisherige 16 Jahre alte Informationsfreiheitsgesetz ablösen und für Besserungen(en) sorgen.

Bisher ist allerdings erwartbar nichts passiert. Innenministerin Nancy Faeser hat im letzten Jahr lediglich bekräftigt, besser gesagt nur beiläufig angekündigt, dass man sich 2023 damit näher beschäftigen will.

Zwischenzeitlich hat jedoch eine Gruppe von bundesweiten Demokratie- und Transparenz-Initiativen einen eigenen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht und online gestellt.

www.transparenzgesetz.de

Mit von der Partie ist unter anderem Arne Semsrott vom bekannten Portal „FragDenStaat“ mit Sitz in Berlin.

Da auch DUISTOP und mir die Transparenz besonders am Herzen liegen und diesbzgl. in Duisburg rundweg alles im Argen liegt, habe ich Arne Semsrott heute angeschrieben:

Hallo,

bzgl. des Entwurfs zum überfälligen Bundestransparenzgesetz erstmal ein „gut gemacht“ von mir.

Mir gehört übrigens die Domain bundestransparenzgesetz.de, ich habe auch bereits einen Entwurf erstellt (noch nicht online) und ich würde ev. gerne die Inhalte oder was auch immer möglich ist übernehmen und auf die Initiatoren hinweisen. Man muß Dinge ja nicht zwingend doppelt machen.

Im Großen und Ganzen ist mein Entwurf deckungsgleich, orientiert habe ich mich u.a. an bestehenden LTranspG*, ich habe aber auch Ergänzungen.

Die wesentliche Ergänzung, zumindest habe ich dazu nichts Konkretes gefunden, betrifft die Mitwirkungspflicht usw. der auskunftspflichtigen Stellen ggfs. deren Transparenzbeauftragte/n.

Wichtig ist m.E., dass es Sanktionen geben muß – schon dann, wenn Fristen nicht eingehalten werden.

Ein solches Gesetz selbst in seiner vollständigsten Ausführung bleibt ein stumpfes Schwert, wenn die Gegenseite letztlich nichts zu befürchten hat und Ansprüche trotz eindeutiger Gesetzeslage aussitzt.

Im Regelfall kommt dann die Empfehlung „Dann klagen Sie doch!“. Was konsequent zu Ende gedacht dazu führt, dass man letztlich mit eigenem Geld gegen sich selbst klagen muss = gegen die steuerfinanzierte Behörde usw.

Was zudem Zeit kostet.

Der Hebel müsste so ausgestaltet sein, dass es sich im fortgesetzten Falle einer Auskunftsverzögerung bzw. -verweigerung innerhalb einer Frist um eine Straftat handelt oder falls dies nicht möglich ist, um eine Unterlassung, die die Person oder Behörde zur Übernahme sämtlicher folgender Verwaltungskosten plus möglicherweise anfallender Anwalts- und Gerichtskosten zwingt. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Es würde dann zur Wahrung der Frist seitens des/der Auskunftsverlangenden ein eingeschriebener Brief mit Rückschein reichen. Oder ein Schreiben eines Anwalts, was aber lediglich Kosten iHv max. 30 EURO verursachen darf. Der Anwalt dient nur als Zeuge für die Absendung und den Beginn der Frist.

Gruß

Michael Schulze

 

* Landestransparenzgesetz(e) – u.a. in Rheinland-Pfalz und in Hamburg