Großbrände: Bezirksregierung antwortet nach dreimaliger Anfrage

Seit 2010 gab es 10 polizeilich erfasste sogenannte Schrottbrände und die allesamt auf dem Gelände der Firma TSR auf der sogenannten Schrottinsel.

Hier nochmals die Antwort der Polizei auf eine Anfrage dazu – ich  berichtete bereits:

Seit 2010 hat es insgesamt zehn Mal auf der Schrottinsel gebrannt (11. Sep. 2010, 8.Juli 2011, 26. Aug. 2012, 23. Mai 2014, 1. Sep. 2016, 29. März 2019, 3. Juni 2020, 3. März 2021, 23. Aug. 2021, 10. Aug. 2023) – immer bei der Firma TSR. Das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen ist in allen Fällen der Duisburger Staatsanwaltschaft übermittelt worden. Bezüglich weiterer Informationen darf ich Sie insofern dorthin verweisen.

Zwischenfazit:

Mir ist inzwischen bewusst warum TSR in seiner Antwort wenig Transparenz zeigte (ich berichtete bereits), warum der OB und die Feuerwehr (oberster Dienstherr ist der OB) schweigen, warum der Verband BDSV in Düsseldorf schweigt, warum mir das LANUV bestätigt hat seine Messungen hätten keine relevanten Schadstoffe ergeben, warum der NRW-Umweltminister (Krischer, GRÜNE) schweigt.

Vor allem auf die Frage: Warum werden diese Brände nicht verhindert – mit entsprechenden Vorsorgemassnahmen?

Wir alle werden zur Vermeidung von schädlichen CO2-Emissionen ständig ermahnt und dann diese Laxheit.

Gebrannt haben dürfte ja nicht der Altauto-Schrott, also das Metall, sondern gebrannt haben dürften die Kunststoffe/Schaumstoffe/Klebstoffe die in Autos nunmal massenhaft verwendet werden.

Jetzt verstehe ich auch warum nur acht Tage nach dem Brand auf Einladung des BDSV zwei GRÜNE, u.a. MdB Felix Banarczak, bei TSR zu Besuch waren um anscheinend auszuloten welche Fördergelder man ev. locker machen könnte um die Metall-Recycling-Branche zu unterstützen die durch Rückkgewinnung und Wiederverwertung zur positiven CO2-Bilanz bei der Metallherstellung beitragen würde.

Nutzniesser u.a. ThyssenKrupp Steel (TKS) als TSR-Kunde. TKS wiederum will sich nicht zu seinen Verpflichtungen angesichts des Lieferkettengesetzes äussern. Ich berichtete bereits.

 

Nun hat mir nach dreimaligem Anfragen die Bezirksregierung geantwortet. U.a. Mitarbeitende des LANUV hatten mir mitgeteilt, dass die Bezirksregierung die entsprechende Aufsicht hätte.

Guten Tag Herr Schulze,

zu Ihren Fragen an die Bezirksregierung:

1.) Haben Sie eine Erklärung für das Schweigen von Stadt, Polizei und Feuerwehr?
Kann aus hiesiger Sicht nicht beurteilt werden.

2.) Haben Sie eine Erklärung für die vielen Schrottbrände in Duisburg alle paar Jahre?
Brandermittlung ist Aufgabe der Strafvollzugsbehörden, daher kann dies von hier nicht beurteilt werden. Die Ergebnisse der Ermittlungen sind hier nicht bekannt.

3.) Haben Sie eine Erklärung für die vielen Schrottbrände landesweit auch in sonstigen Abfallanlagen? Ein Bericht des LANUV zu Letztgenannten liegt mir vor!
Siehe Antwort zu Frage 2.

4.) Welche Schadstoffe werden bei den Schrott-Bränden regelmässig freigesetzt (es brennen ja meistens Kunststoffe und Betriebsstoffe z.B. von Autos) und welche vorbeugenden Maßnahmen sind bereits eingeleitet worden -auch Ihrerseits- um diese Brände künftig zu verhindern?
Dies hängt von den gelagert Materialien ab.

5.) Wie brandgefährlich sind Batterien und E-Autos und wie gehen Schrottplätze damit um bzw. wie sollten sie damit umgehen?
Laut statistischen Erhebungen weisen E-Autos keine erhöhte Brandgefahr gegenüber Fahrzeugen mit Diesel- oder Benzinantrieb auf. Einzig der Löscherfolg bei einem Brand ist zeitaufwendiger. Zwar lassen sich die Flammen an den Fahrzeugen ähnlich schnell löschen, aber aufgrund der andauernden Energie- und Wärmefreisetzung im Akku kann auch Stunden nach einem Brand der Akku wieder in Brand geraten. Daher ist dieser aufwendig mit viel Wasser zu kühlen.

6.) Wie lauten für die Schrottplätze und deren Überwachung die jeweiligen anwendbaren Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Brandvermeidung etc.?
Es gibt keine Bauvorschriften oder Vorschriften zum Brandschutz für Schrottplätze, da es sich nicht um Gebäude handelt. Hierfür gilt nur allgemein das BHKG (Anmerkung: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=61120160624160758031 ) in Bezug auf Brandbekämpfung und Löschwasservorhaltung. Lediglich abhängig von den jeweiligen Stoffen gibt es Lagervorschriften aus dem Umweltbereich.

Besondere Zusatzfrage:

TSR verwies bei der Frage nach den Brandbekämpfungskosten und wer sie übernimmt auf die Feuerwehr. Nur gibt mir die Feuerwehr darauf keine Antwort. Wer trägt in diesen gehäuften Fällen letztlich die Kosten wenn doch absehbar erscheint, dass der nächste Großbrand nicht weit ist?
Grundsätzlich sind Feuerwehreinsätze zu Realeinsätzen gemäß § 52 Abs. 1 BHKG unentgeltlich. Unter gewissen Umständen können Auslagen auf den Verursacher oder Eigentümer übertragen werden (vgl. § 52 Abs. 2 BHKG).
Wie ein Einsatz abgerechnet wird, hängt von den örtlichen Satzungen ab. Diese legt jede Gebietskörperschaft unter Berücksichtigung des § 52 BHKG selber fest. Daher ist eine Kostenträgerfeststellung von hiesiger Seite nicht möglich.

Beste Grüße

YYY

Bezirksregierung Düsseldorf

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 

Fazit:

Man darf sich an den Kopf fassen, denn anscheinend ist niemand zuständig und es stört sich auch niemand der m.E. verantwortlich ist an der gehäuften Zahl der Brände.

Rein statistisch dürfte es dann ca. 2024/2025 wieder brennen und wir alle dürfen danach wieder die Brandbekämpfung vollumfänglich bezahlen.