Hey Murrack und Halberscheidt, habt Ihr danach noch gekuschelt?

Unter der Überschrift „Smart City Duisburg – Wie gut ist die Stadt digitalisiert?“ hat Digidez und Kämmerer Martin Murrack dem Radio-DU-Moderator Nils Halberscheidt ein Interview gegeben. Ein nettes Plauder-Halbstündchen (rund 23 Minuten) mit dem Info-Wert von altem Toastbrot und dem Werbefaktor 100 auf der nach oben offenen PR-Wohlfühlskala.

Alles mutet so an, als hätten die beiden danach noch gekuschelt. Irgendwie kein Wunder, denn Radio-Du gehört zu einem nicht unerheblichen Teil der Stadt Duisburg. Darum dürfte Herr Nils auch nicht so wirklich heftig nachgebohrt haben um dem Herrn Martin mal so richtig volle Pulle auf den Zahn zu fühlen und da rumzuporkeln wo es weh tut. Man kennt sich, man duzt sich. Die Herzchen kann man beim Zuhören fast sehen.

So kommt man thematisch von Höckscken auf Stöckscken und irgendwie ist Duisburg immer auf dem besten Weg an die Spitze der SmartCityRankings.

Ich erinnere an der Stelle mal daran, dass man ursprünglich (2017) angetreten ist mit Chinesen das Thema voll fett auszurollen, das wurde längst still und leise beerdigt. Und man müsste als deutsche Kommune eigentlich seit Anfang 2023 bis zu 600 Online-Services anbieten, laut OZG, aber auch irgendwie egal.

Suppi läuft laut Murrack der Online-Terminservice, aber den hat man einfach bei einer schwedischen Firma eingekauft, was nicht erwähnt wird.

Aber hören Sie selbst!

https://www.radioduisburg.de/artikel/smart-city-duisburg-wie-gut-ist-die-stadt-digitalisiert-1884123.html

Übrigens, die Domain www.smartcityduisburg.de gehört immer noch mir.

Hier die verfügbaren Online-Angebote der Stadt und ihrer Töchter:

https://www.duisburg.de/microsites/smartcityduisburg/digitales_angebot/index.php

Dazu gehört u.a. auch sowas Bescheuertes wie ein Wörterbuch.

https://www.duisburg.de/microsites/smartcityduisburg/digitales_angebot/woerterbuch-digitalisierung.php

Darin auch eine Erklärung zum OZG (Zitat) – achten Sie auf das Wort „verpflichtet“:

Das Onlinezugangsgesetz (Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen) ist ein deutsches Gesetz, welches als Art. 9 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften verkündet wurde und das Bund und Länder verpflichtet, bis spätestens 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

Aber keine Erklärung zum Begriff „Link“, was ich hiermit nachhole: unfähiger OB in Duisburg seit 2012, Vorname: Sören

Fazit:

Hauptsache alles schönreden, im nächsten Jahr ist Wahl.