Die Gebag beginnt derzeit mit der Versteigerung von 17 Grundstücken in 6-Seen-Wedau an Privatleute. Angeblich soll es eine Bieterschlacht geben – das glaube ich eher nicht, denn ich glaube auch nicht, dass es tatsächlich 1.900 Interessenten für die Grundstücke gibt bzw. dass es so viele Leute gibt die sich das Ganze überhaupt leisten wollen und können.
Und ob die Versteigerung tatsächlich so abläuft wie sie ablaufen sollte bezweifle ich auch.
Wie dem auch sei, pro Quadratmeter werden mindestens 730 Euro aufgerufen. Alle Grundstücke um die es bei diesem Bieterverfahren geht befinden sich im Quartier „Am Uferpark“. Die Grundstücke sind zwischen 458 und 700 Quadratmeter groß. Wer also in 6-Seen-Wedau bauen will, muss für das kleinste Grundstück mindestens 334.000 Euro einplanen und für das größte Grundstück mindestens 511.000 Euro. Es werden aber wesentlich höhere Gebote erwartet bzw. erhofft.
Mein Vorschlag: Richtig clever wäre also ein Gebag-unabhängiges und -vorgelagertes Verfahren, um nur die 17 Bieter zu ermitteln die dann alle nur die erforderlichen 730 Euro bieten.
Zum Vergleich: Am Alten Angerbach wurden auch angebliche Filetstücke an private Bauherren versteigert und nach Angaben der Gebag wurden teilweise über 1.000 Euro pro Quadratmeter geboten, dort lag das Mindestgebot bei 720 Euro pro Quadratmeter und damit leicht niedriger als nun in Wedau.
Tja, wer Lust hat künftig hinter bzw. vor einer riesigen Schallschutzmauer zu leben, wobei die Ufergrundstücke relativ weit weg davon sind, sollte mitbieten, vorausgesetzt er kann finanziell mithalten, denn es kommen ja noch die Baukosten usw. on top.
Ich rate auf jeden Fall dazu sich ausdrücklich zusichern zu lassen, dass das ersteigerte Grundstück frei von Altlasten jedweder Art ist, mindestens bis zu einer Tiefe von zwei Metern – besser drei. Und fragen Sie nach ob Sie voll unterkellern dürfen!
Erlaubt sind übrigens nur freistehende Einfamilien- und Doppelhäuser. Auch sonst gibt es Vorgaben von der Fassadengestaltung bis hin zur Gartenbepflanzung. Das soll für ein städtebaulich anspruchsvolles Erscheinungsbild sorgen.
Diese Vorschriften gelten ebenfalls:
– pro Einfamilienhaus ist maximal eine zusätzliche Einliegerwohnung erlaubt
– höchstens zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss pro Haus
– für die Beheizung sind erneuerbare Energien verpflichtend
– den Strom muss eine hauseigene Solaranlage erzeugen
– pro 250 qm Grundfläche muss ein Baum gepflanzt werden
– das Dach muss begrünt werden
Vorschriften die ich mir wünsche:
– ein Haushaltsmitglied muß mind. einen akademischen Abschluß (Dr., Prof., Dipl-Ing., …) haben
– Fremdgehen ist nur mit einer Person und nur in Häuser erlaubt die eine ungerade Hausnummer haben
– Haustiere dürfen nicht in die Mauser kommen und nicht haaren
– Omas und Opas ab 60 Jahre dürfen nur durch den Hintereingang das Haus betreten
– Haus- und Pflegekräfte sind nur erlaubt wenn sie drei Fremdsprachen fliessend sowie einen Flic Flac beherrschen
– Kinder müssen in folgenden Zeiten die Fresse halten: 0-7 Uhr und 9-24 Uhr
Das war’s, bis jetzt. Vielleicht fällt mir noch irgendeine krude Vorschrift ein.
Ach ja, das Pinkeln an die Schallschutzmauer führt zu dreissig öffentlichen Arschversohlungshieben, ausgeführt vom Gebag-Chef selbst. Im Wiederholungsfalle droht der Schandpfahl – der Delinquent, die Delinquentin darf angespuckt werden.
Was die Gebag nicht verrät: Eine spezielle Schutztruppe überprüft alle obigen Vorgaben 1x wöchentlich – unangemeldet zu jeder beliebigen Tages- und Nachtzeit.