Nachdem sich die BV Süd kürzlich gegen die umstrittene Bebauung in einem Rahmer Schutzgebiet („Rahmerbuschfeld“) ausgesprochen hat, ich berichtete, entscheidet am 10. Juni der Rat. Es gilt als ausgemacht, dass er mehrheitlich (SPD und CDU) für das Vorhaben votieren wird.
Nun werden weitere Bauvorhaben in Schutzgebieten ins Spiel gebracht. Ich lasse mal die Einzelheiten weg und konzentriere mich auf die künftigen Vorhaben der Stadt. Fast 16 Hektar im Duisburger Süden will sie für Neubauten freigeben – alle in bisherigen Schutzgebieten.
Den Vorhaben kann durch die BürgerInnen jeweils widersprochen werden.
Mündelheimer Rheinbogen – auf 10,7 Hektar Ackerflächen ist eine Wohnbebauung geplant
Hier gibt es laut Umweltbericht einen erheblichen Konflikt, d.h. es wird ein zu hoher Flächenverbrauch kritisiert. Dennoch soll das Naherholungsgebiet angeblich nicht gefährdet sein.
Rahm-Ost – 3,06 Hektar sind für Neubauten geplant und weitere 0,3 Hektar für sogenannte Sonderbauten
Als ähnlich weitreichend wie beim Mündelheimer Rheinbogen bewertet der Umweltbericht diese Flächen. Allerdings: Sowohl die Wohnbau- als auch eine Sonderfläche befinden sich im Wasserschutzgebiet. Fazit des Umweltberichts: Wird in Rahm-Ost gebaut, kommt es zu umfangreichen Änderungen des Landschaftsbildes. Die Sonderfläche ist für großflächigen Einzelhandel, konkret für einen Supermarkt, vorgesehen.
Golfplatz östlich Großenbaumer Allee, Waldgebiete Grindsmark und Huckinger Mark in Großenbaum/Rahm – 1,8 Hektar sollen mit Wohnhäusern bebaut werden
Auch diese Fläche befindet sich im Wasserschutzgebiet. Der Umweltbericht lobt hier allerdings das Vorhaben da nun eine kleinere Fläche als ursprünglich vorgesehen zur Bebauung freigegeben werden soll.